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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Moderne Justiz - Justizminister Becker gibt Startschuß für Internet-Einsicht in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

01.07.2005, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 029/05

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 029/05

 

Magdeburg, den 1. Juli 2005

 

 

Moderne Justiz - Justizminister Becker gibt Startschuß für Internet-Einsicht in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Magdeburg/Stendal (MJ). Justizminister Curt Becker hat am Freitag den symbolischen Startschuß für die Inbetriebnahme der Internet-Registerauskunft des Landes Sachsen-Anhalt gegeben. Somit können die bei dem Amtsgericht Stendal elektronisch geführten Handelsregister von jedermann rund um die Uhr über das Internet eingesehen werden. "Mit der Internet-Registerauskunft leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der Justiz des Landes", sagte der Minister bei der Inbetriebnahme.

Das EDV-Handelsregister sei der Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr im Bereich der Registerführung. Jetzt werde an den Voraussetzungen gearbeitet, damit künftig auch Anträge, Satzungen, Gesellschafterlisten, Bilanzen und sonstige zum Register einzureichende Unterlagen in elektronischer Form vom Gericht entgegen genommen und von Interessierten über das Internet eingesehen werden können. "Im modernen Geschäftsverkehr wird der Umgang insbesondere mit dem bisher in Papierform auf Karteikarten geführten Handelsregister zunehmend als unpraktisch und zeitaufwendig empfunden", betonte der Minister.

Amtliche Register mit aktuellen und leicht zugänglichen Daten über die am Wirtschaftsverkehr beteiligten Unternehmen des Handelsstandes seien heute jedoch insbesondere auch vor dem Hintergrund des wachsenden europäischen Wirtschaftsraums und der Herausforderungen im Internet von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, fügte der Ressortchef hinzu.

"Mit der Einführung der Internet-Registereinsicht ist die Landesregierung ihrem mit der eGovernment-Initiative verfolgten Ziel, durch Nutzung moderner Technologien eine dienstleistungsorientierte Landesverwaltung für Investoren, Unternehmen und Privatpersonen auf- und auszubauen, ein Stück näher gekommen", sagte Minister Becker.

Das Handelsregister enthält alle wichtigen Informationen über eine Firma, beispielsweise wer Inhaber oder Geschäftsführer ist, wer und in welchem Umfang vertretungsbefugt ist oder ob Haftungsausschlüsse bestehen. Zur Zeit können die Registereinträge von Firmen abgerufen werden, die ihren Sitz in den Landgerichtsbezirken Stendal und Dessau haben. Die bei den Amtsgerichten Magdeburg und Halle-Saalkreis geführten Register werden bis Ende 2006 ebenfalls zur Verfügung stehen.

Neben dem Handelsregister besteht die Recherchemöglichkeit über das Internet auch für die elektronisch geführten Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Neben dem Registerinhalt werden im elektronischen Verfahren zusätzlich komfortable Such- und Hilfsfunktionen bereit gestellt.

Eingetragenen Firmen lassen sich auch finden, wenn Registernummer oder genaue Firmierung nicht bekannt sind. Meist reichen bereits Namensteile aus, um das gesuchte Unternehmen ausfindig zu machen.

Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige Anmeldung bei dem Oberlandesgericht in Naumburg. Für die Nutzung werden Abrufgebühren in Höhe von 8 ¿ für jedes aufgerufene Registerblatt erhoben. Bei Vorauszahlung einer Jahresgebühr von 150 ¿ reduziert sich die Gebühr auf 4 ¿.

Die Teilnahme an der Internet-Einsicht ist in jedem Fall günstiger als die Anforderung eines schriftlichen Registerauszugs (10 ¿) und erspart Porto, Postlaufzeiten oder Wege zum Registergericht. Weitere Informationen über die Internet-Registereinsicht sowie ein Anmeldeformular können unter https://www.handelsregister.sachsen-anhalt.de/regisstar/Intro.htm abgerufen werden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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