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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Vize-Präsident des Oberverwaltungsgerichts tritt in Ruhestand

30.06.2005, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 028/05

 

Magdeburg, den 30. Juni 2005

 

 

Vize-Präsident des Oberverwaltungsgerichts tritt in Ruhestand

Magdeburg (MJ). Der Vize-Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalts, Erhard Köhler, tritt zum Monatsende in den Ruhestand. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Michael Benndorf, übergab dem 66-jährigen Juristen am Donnerstag in Magdeburg die Ruhestandsurkunde.

Justizminister Curt Becker würdigte den langjährigen Vize-Präsidenten des OVG als erfahrenen und engagierten Juristen, der große Verdienste beim Aufbau der Justiz des Landes erworben habe. "Herr Köhler war ein Mann der ersten Stunde", betonte der Minister. Erhard Köhler war im September 1990 nach Sachsen-Anhalt gekommen, wo er zunächst beim damaligen Kreisgericht Magdeburg tätig war. Danach arbeitete er beim Verwaltungsgericht Magdeburg, im September 1992 wurde er Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Seit August 1997 war der Jurist Vizepräsident des OVG.

Erhard Köhler wurde am 07. Juni 1939 in Braunschweig geboren. 1965 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab, 1970 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen. Zunächst arbeitete Köhler als Richter auf Probe unter anderem beim Verwaltungsgericht Hannover. Zwischen 1973 und 1976 war er Richter am Verwaltungsgericht Hannover, um danach für knapp zwei Jahre beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin zu arbeiten. Anschließend war er erneut beim Verwaltungsgericht Hannover tätig. Bevor er nach Sachsen-Anhalt kam, war er acht Jahre lang Vorsitzender Richter beim Verwaltungsgericht Hannover.

Köhlers Nachfolger wird der 54-jährige Bernd-Hinnerk Stubben. Stubben, der seit 1994 als Richter am OVG tätig ist, bekommt am (morgigen) Freitag von Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker die Ernennungsurkunde überreicht.

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