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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister wirbt für Ausweitung der DNA-Analyse

25.05.2005, Magdeburg – 20

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 020/05

 

Magdeburg, den 25. Mai 2005

 

Justizminister wirbt für Ausweitung der DNA-Analyse

Magdeburg/Halle (MJ). Justizminister Curt Becker hat sich erneut für eine Ausweitung der DNA-Analyse ausgesprochen. "Die DNA-Analyse ist eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtsstaates im Kampf gegen das Verbrechen", sagte der Minister am Mittwoch in einem Vortrag auf dem Fachschaftsforum der Fachschaft Jura der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dieses Verfahren könne jedoch wesentlich effektiver gestaltet werden, wenn die DNA-Analyse wie ein normaler Fingerabdruck behandelt werden könnte.

Der Minister bedauerte, daß eine entsprechende Gesetzesinitiative mehrerer Bundesländer Anfang des Jahres keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte. Mit der Gleichstellung von DNA-Analyse und normalem Fingerabdruck könne nicht nur unnötiger Aufwand vermieden, sondern auch der Erfolg bei der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten deutlich gesteigert werden. Bei einer änderung der Strafprozeßordnung sollte der Richtervorbehalt für die DNA-Analyse "gestrichen werden, so daß die Untersuchung künftig von der Staatsanwaltschaft und der Polizei angeordnet werden kann", betonte Minister Becker.

Er betonte, daß mit der DNA-Analyse keine persönlichkeitsrelevanten Erbinformationen offengelegt würden. "Die DNA-Analyse dient ¿ wie der Fingerabdruck ¿ allein der Identifizierung." Dazu würden so genannte nicht kodierende Bereiche der DNA ¿ also Bereiche ohne Erbinformationen ¿ untersucht. "Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale sind - mit Ausnahme der Geschlechtsbestimmung ¿ gerade nicht möglich", unterstrich er. Aus dem im Strafverfahren erhobenen DNA-Muster könnten weder Größe, Haarfarbe oder andere genetisch bedingte Merkmale noch Krankheiten oder gar der Charakter abgeleitet werden. Darauf gerichtete Untersuchungen seien zudem ausdrücklich verboten.

Außerdem widersprach er Behauptungen, wonach künftig auch bei "jedem kleinen Ladendieb oder Schwarzfahrer" eine DNA-Analyse vorgenommen werden würde. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebiete aber gerade ein sorgfältiges Abwägen, in welchen Fällen eine Analyse überhaupt in Betracht zu ziehen sei. "Auch jetzt findet in diesen Fällen keine erkennungsdienstliche Behandlung statt", betonte der Ressortchef.

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