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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesratsinitiative zum 17. Juni 1953: Justizminister Becker wirbt in Länderkammer für Entschädigungsregelungen

21.03.2005, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 011/05

 

Magdeburg, den 21. März 2005

 

Bundesratsinitiative zum 17. Juni 1953: Justizminister Becker wirbt in Länderkammer für Entschädigungsregelungen

Magdeburg (MJ). Justizminister Curt Becker hat im Bundesrat für die von Sachsen-Anhalt angeregte Entschädigung zugunsten naher Angehöriger der Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 geworben. Die vorgesehene einmalige Entschädigung habe einen hohen symbolischen Aussagewert, sagte der Minister am Freitag in der Länderkammer. "Damit wird deutlich, daß wir uns der historischen Bedeutung dieses Ereignisses für die Wiedergewinnung der Deutschen Einheit bewußt sind", betonte er. Mit dem 17. Juni 1953 habe die "Agonie der totalitären sozialistischen Staatssystems Mittel- und Osteuropas begonnen".

"Tatsache ist, daß zahlreiche Demonstranten, Passanten und Zuschauer offen auf Plätzen und Straßen erschossen oder angeschossen wurden und später an den Folgen der ihnen zugefügten Schußverletzungen verstarben", betonte der Minister. Auch seien Personen ohne Gerichtsverfahren im Zuge des 17. Juni 1953 inhaftiert worden und unter bislang nicht geklärten Umständen in der Haft gestorben. Es handelt sich um etwa 50 Todesopfer. Im Gegensatz zu den Hinterbliebenen der Maueropfer oder von Hingerichteten hätten die Ehegatten, Eltern und Kinder dieser Todesopfer bislang keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen.

Mit der Bundesratsinitiative aus Sachsen-Anhalt soll das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz geändert werden. Das Gesetz ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen von deutschen Gerichten in der DDR bzw. zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone ¿ somit werden die Betroffenen rehabilitiert. Diese strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen. Von diesen sind die Hinterbliebenen der Opfer des Volksaufstandes bislang ausgenommen.

Minister Becker regte an, daß der Bundesrat auf seiner turnusmäßigen Sitzung am 17. Juni abschließend über die Initiative aus Sachsen-Anhalt berät.

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