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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Enge Zusammenarbeit und Koordination von Justiz-Projekten vereinbart - Arbeitstreffen der Justizminister von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Erfurt

04.02.2005, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 007/05

 

Magdeburg, den 4. Februar 2005

 

Enge Zusammenarbeit und Koordination von Justiz-Projekten vereinbart - Arbeitstreffen der Justizminister von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Erfurt

 

Die Justizminister von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Harald Schliemann, Geert Mackenroth und Curt Becker haben sich heute (Freitag) bei einem Arbeitstreffen in Erfurt auf eine enge Zusammenarbeit und Koordination gemeinsamer Justizprojekte im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland verständigt. Dazu zählen vorrangig der Bereich Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Prüfung von gemeinsamen Vollzugsstandorten für Sicherungsverwahrung und geschlossenen Frauenvollzug. Zur Förderung der Zusammenarbeit vereinbarten die Justizminister regelmäßige Konsultationen auf allen Ebenen.

 

DNA-ANALYSE

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion um die Erweiterung des Anwendungsbereichs der DNA-Analyse erklärten die Ressortchefs: "Die hessische Bundesratsinitiative geht in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf zielt auf die effizientere und leichtere Anwendung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Danach soll der genetische Fingerabdruck zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen werden und dem traditionellen Fingerabdruck gleichgestellt werden". Der hessischen Bundesratsinitiative zur Neuregelung des Anwendungsbereichs der DNA-Analyse haben Bayern, Hamburg, Saarland und Thüringen als Mitantragsteller bereits zugestimmt.

Die drei Ressortchefs erklärten darüber hinaus gemeinsam: "In der Praxis sollte die DNA-Analyse nicht mehr nur bei schweren Straftaten oder zukünftig zu erwartenden schweren Straftaten erfolgen, sondern unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausgeweitet werden. Bei der Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit der herkömmlichen Methode muss der Richtervorbehalt eingeschränkt werden. Damit wird die Ermittlungsarbeit vereinfacht und beschleunigt".

Die Minister bezeichneten die DNA-Analyse als "verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu unrecht Beschuldigter". Neue technische Entwicklungen sollten unter Wahrung der verfassungsmäßigen Grenzen genutzt werden. Sie widersprachen Aussagen, wonach mit der DNA-Analyse persönlichkeitsrelevante Erbinformationen zwangsläufig offengelegt werden. "Die DNA-Analyse dient - wie der Fingerabdruck - allein der Identifizierung."

Schliemann möchte längerfristig die rechtlichen Bedingungen für den Umgang mit Genanalyse und Biometrie insgesamt ordnen. "Die Probleme sind so vielschichtig, dass wir ein sorgfältig abgestimmtes Gesamtkonzept brauchen. Dieses Vorhaben wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Strafprozessrecht ist nur ein Teil. Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts sind ebenfalls zu beachten," erläuterte Minister Schliemann.

 

GROßE JUSTIZREFORM

Auch der aktuelle Stand der geplanten Großen Justizreform war Gegenstand der Beratungen. Die Minister sind zuversichtlich, dass die eingesetzten Arbeitsgruppen bis zur nächsten Justizministerkonferenz im Juni 2005 in Dortmund konkrete Ergebnisse vorlegen werden. Es bestehe die große Chance, über Länder- und Partei-grenzen hinweg eine große Reform der Justiz zu beschließen, die tatsächliche Verbesserungen für die Justiz und den Rechtsuchenden mit sich bringe.

"Die Justiz muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren", erklärte dazu der sächsische Justizminister Geert Mackenroth, "und gleichzeitig für die Bürger verständlicher und transparenter werden. Nur so können wir sicherstellen, dass sie auch noch in 10 oder 20 Jahren unter veränderten demographischen Bedingungen und bei schrumpfenden Haushalten ihre Arbeit in der bisherigen guten Qualität erledigen kann. Diese Reform machen wir für die Bürger - aber natürlich hat auch die Justiz selbst ein Interesse daran, ihre Arbeitsfähigkeit auf Dauer zu erhalten. Die Justizreform stellt dazu die Weichen in die richtige Richtung", so Mackenroth.

Im Zusammenhang mit der Großen Justizreform erneuerte Minister Becker seine Forderungen nach einer stärkeren übertragung von Aufgaben auf die Notare. Auf die Notare könnten Aufgaben aus den Bereichen des Register-, des Grundbuch-, des Nachlass- und des Familienrechts übertragen werden, betonte er. So könnten beispielsweise Bürger künftig nicht nur an Gerichtsstandorten, sondern zusätzlich bei jedem Notar Einsicht in Grundbuch und Register nehmen. Außerdem werde über eine Aufgabenübertragung auf Notare bei einvernehmlichen Scheidungen nachgedacht. "Allerdings geht es nicht um eine Erleichterung der Ehescheidung", sagte der Minister. Vielmehr sollte bei Ehegatten, die eine notariell beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung getroffen haben, im Beschlussverfahren - also ohne mündliche Verhandlung - geschieden werden.

 

ZENTALE ZUR VERFOLGUNG VON NS-VERBRECHEN

Einig waren sich die Minister auch in der weiteren Unterstützung der Zentrale zur Verfolgung der NS-Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Die Minister werden prüfen, auf welchen Wegen die Einrichtung personell unterstützt werden kann.

 

 

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