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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Landtagsdebatte zur DNA-Analyse - Becker DNA-Analyse dem Fingerabdruck gleichstellen

28.01.2005, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/05

 

Magdeburg, den 28. Januar 2005

 

Landtagsdebatte zur DNA-Analyse - Becker DNA-Analyse dem Fingerabdruck gleichstellen

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat sich für eine Ausweitung der DNA-Analyse zu erkennungsdienstlichen Zwecken und eine Gleichstellung von genetischem und herkömmlichem Fingerabdruck ausgesprochen. "Die DNA-Analyse ist eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtsstaates im Kampf gegen das Verbrechen", sagte der Ressortchef am Freitag in einer von der PDS beantragten Landtagsdebatte gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse. Die DNA-Analyse sei ein "verläßliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu unrecht Beschuldigter", betonte er. Die DNA-Analyse sollte zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden.

Der Minister verwies darauf, dass in Sachsen-Anhalt zahlreiche Straftaten dank der DNA-Analyse aufgeklärt wurden, die sonst gar nicht oder nur schwer aufzuklären gewesen wären. Als Beispiel nannte er die Tötung einer 84-jährigen Rentnerin im Oktober 1998. Am Waschbecken des Opfers sei eine winzige Blutspur sichergestellt worden. "Aufgrund der DNA-Analyse wurde der Angeklagte überführt und zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt", sagte Minister Becker.

Nach Angaben des Ressortchefs wird eine Gesetzesinitiative aus Bayern und Hessen zur Ausweitung der DNA-Analyse von ihm uneingeschränkt unterstützt. Mit der Initiative soll die DNA-Analyse künftig als einfache erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt werden können. Für deren Anordnung soll allein der Tatverdacht und eine einfache Prognose für eine erneute Straffälligkeit ausreichen ¿ wie bisher bereits beim konventionellen Fingerabdruck.

Der Minister widersprach Aussagen, wonach mit der DNA-Analyse persönlichkeitsrelevante Erbinformationen offengelegt würden. "Die DNA-Analyse dient ¿ wie der Fingerabdruck ¿ allein der Identifizierung." Dazu würden so genannte nicht kodierende Bereiche der DNA ¿ also Bereiche ohne Erbinformationen ¿ untersucht. "Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale sind - mit Ausnahme der Geschlechtsbestimmung ¿ gerade nicht möglich", unterstrich er. Aus dem im Strafverfahren erhobenen DNA-Muster könnten weder Größe, Haarfarbe oder andere genetisch bedingte Merkmale noch Krankheiten oder gar der Charakter abgeleitet werden. Darauf gerichtete Untersuchungen seien zudem ausdrücklich verboten.

Mit Blick auf den erhobenen Vorwurf der Mißbrauchsgefahr sagte der Ressortchef: "Die generelle ¿ und wohl auch nur theoretische ¿ Möglichkeit des Mißbrauchs ist keine der DNA-Analyse spezifisch anhaftende Gefahr." Diese Möglichkeit bestehe bei jeder im Ermittlungsverfahren entnommenen Blutprobe. "Trotzdem wird aber niemand auf die Idee kommen, deshalb bei alkoholisierten Autofahrern nicht mehr Blutproben zum Nachweis der Fahrtüchtigkeit zu entnehmen".

Mit Blick auf den Koalitionspartner FDP, der eine Ausweitung der DNA-Analyse ablehnt, sagte der Minister, dass über eine Ausweitung zunächst im Rechtsausschuß des Landtages beraten werden soll. Dazu sollten Experten wie beispielsweise der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, der Direktor des Landeskriminalamtes, der Generalstaatsanwalt sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz gehört werden.

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