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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Regierungserklärung zur Justizpolitik - Becker: Keine Alternative zu Justiz-Reform - Für jedermann Zugang zum Recht erhalten

01.08.2005, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

Magdeburg, den 27. Januar 2005

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Regierungserklärung zur Justizpolitik - Becker: Keine Alternative zu Justiz-Reform - Für jedermann Zugang zum Recht erhalten

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister, Curt Becker, hat sich in einer Regierungserklärung für umfassende Justizreformen ausgesprochen. Bislang sei lediglich versucht worden, die Symptome zu kurieren, ohne zu den Wurzeln vorzustoßen, sagte der Minister am Donnerstag im Magdeburger Landtag. "So haben allein in der Zeit von 1989 bis 2003 die Strafprozessordnung 63 und das Strafgesetzbuch 60 änderungen erfahren", betonte er.

Zu der von den 16 Justizministern und der Bundesjustizministerin angeregten "Großen Justizreform" gebe es keine Alternative. "Grenze einer jeden Reform muss jedoch der Erhalt des Zugangs zu den Gerichten für jeden Bürger Sachsen-Anhalts sein", unterstrich Minister Becker. Die notwendigen und berechtigen Sparvorgaben dürften nicht zu einer Schwächung der Dritten Gewalt führen. Daher komme es darauf an, die vorhandenen Mittel sinnvoller als bisher einzusetzen. "Die Justiz soll Ballast abwerfen, damit sie sich ihren Kernaufgaben zügig und auf hohem Niveau widmen kann. Verfahren müssen vereinfacht, harmonisiert und entschlackt werden", fügte er hinzu. Als Schwerpunkte der "Großen Justizreform" nannte der Minister Deregulierung, die übertragung und Auslagerung von Aufgaben, die Konzentration auf Aufgaben sowie die Qualitätssicherung.

Die angestrebte Deregulierung bezeichnete der Minister als "Kernstück der angestrebten Justizreform". Auf Bundesebene solle das Gerichtsverfassungs- und Gerichtsverfahrensrecht vereinfacht werden. Es werde geprüft, ob die bestehenden Differenzen bei Aufbau und Verfahren der Gerichte begründet sind und fortgeführt werden müssen. "Wir müssen es schaffen, die in den Prozeßordnungen geltenden Fristen und Rechtsmittel zu vereinfachen", sagte der Ressortchef. Für den Bürger sei es nicht mehr nachvollziehbar, gegen welche gerichtlichen Entscheidungen er Berufung, Revision, Zulassungsberufung, Beschwerde oder eine sofortige Beschwerde einlegen kann.

Außerdem werde eine "funktionale Zweistufigkeit" im deutschen Rechtsschutz angestrebt. Dabei sollten Amts- und Landgerichte jedoch nicht zu einem einheitlichen Eingangsgericht zusammengefaßt werden, unterstrich der Minister. Vielmehr gehe es um die Bereinigung des Rechtsmittelrechts. Es werde angestrebt, daß der Eingangsinstanz künftig nur noch ein Rechtsmittel folgt. Anders als im Zivilprozeß könne bei Strafverfahren jedoch nicht auf eine weitere uneingeschränkte Tatsacheninstanz verzichtet werden. Daher solle in Strafverfahren vor den Amtsgerichten ein Wahlrechtsmittel ¿ wie bereits jetzt im Jugendstrafrecht ¿ eingeführt werden: Staatsanwaltschaft und Beschuldigte könnten zwischen Berufung und Revision wählen. "Damit bleibt es bei den bisherigen Standorten der Amtsgerichte, der Landgerichte und des Oberlandesgerichts in Sachsen-Anhalt", hob Minister Becker hervor.

Der Minister sprach sich erneut für die Zusammenführung von Gerichtsbarkeiten aus und verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt Mitantragsteller einer Gesetzesinitiative sei, mit der den Ländern ermöglicht werden soll, die Verwaltungs-, Sozial- und eventuell die Finanzgerichtsbarkeit zusammenzulegen. "Ich erwarte durch die Reduzierung der Gerichtsbarkeiten einen zweckmäßigeren Richtereinsatz, eine Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren und eine Verbesserung des Rechtsschutzes der Beteiligten", sagte er.

Als Beispiele für die angestrebte Aufgabenverlagerung nannte Minister Becker die Aufgabenübertragung auf Notare sowie überlegungen zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens. Auf die Notare könnten Aufgaben aus den Bereichen des Register-, des Grundbuch-, des Nachlass und des Familienrechts übertragen werden. So könnten beispielsweise Bürger künftig nicht nur an Gerichtsstandorten, sondern zusätzlich bei jedem Notar Einsicht in Grundbuch und Register nehmen. Außerdem werde über eine Aufgabenübertragung auf Notare bei einvernehmlichen Scheidungen nachgedacht. "Allerdings geht es nicht um eine Erleichterung der Ehescheidung", sagte der Minister. Vielmehr sollte bei Ehegatten, die eine notariell beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung getroffen haben, im Beschlussverfahren - also ohne mündliche Verhandlung - geschieden werden.

Bei der angestrebten Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens gehe es darum, "den Gerichtsvollziehern künftig als unabhängigen Träger eines öffentlichen Amts in eigener Praxis zu bestellen". Gerichtsvollzieher würden somit keine Besoldung und keine Versorgung mehr durch den Staat erhalten. "Vielmehr hätte der Gerichtsvollzieher für seine Amtstätigkeit Gebühren nach einer Gebührenordnung zu erheben mit all den wirtschaftlichen Risiken, aber auch finanziellen Chancen", betonte der Minister.

Zu Ihrer Information: Der komplette Text der Regierungserklärung des Ministers kann unter presse@mj.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0391/567-6234 angefordert sowie als PDF-Datei auf der Homepage des Ministeriums der Justiz in der Rubrik "Reden" ( http://www.mj.sachsen-anhalt.de ) heruntergeladen werden.

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