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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Becker: Deutsche Rechtsprechung in Strafsachen ohne Schöffen undenkbar

01.08.2005, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 004/05

 

Magdeburg, den 25. Januar 2005

 

Becker: Deutsche Rechtsprechung in Strafsachen ohne Schöffen undenkbar

Magdeburg (MJ). Mit Blick auf die begonnene neue Amtsperiode der Schöffen hat Sachsen-Anhalts Justizminister, Curt Becker, das Engagement der 2.500 Laienrichter gewürdigt. "Ohne die Schöffinnen und Schöffen wäre die deutsche Rechtsprechung in Strafsachen undenkbar", sagte er am Dienstag in Magdeburg. "Schöffen urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden", betonte er. Um das Schöffenamt hatten sich im vergangenen Jahr rund 5.000 Kandidaten beworben. Aus ihrem Kreis sind vom Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit gewählt worden.

Der Minister dankte all jenen Schöffen, deren Schöffenamt am 31. Dezember 2004 endete. "Heutzutage ist es keineswegs mehr selbstverständlich, ein Ehrenamt anzunehmen. Darum sind Gesellschaft und Staat denjenigen zu besonderem Dank verpflichtet, die freiwillig bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe auf sich zu nehmen", betonte der Minister. Deshalb gebühre auch den Schöffenkandidaten Anerkennung, die sich zur übernahme des Amtes für die neue Amtsperiode bereit erklärt hatten.

Schöffinnen und Schöffen wirken in der Regel jährlich an zwölf Sitzungstagen bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen.

Vor dem Hintergrund der neuen Amtszeit hat das Justizministerium eine Broschüre herausgegeben. Die 18seitige Broschüre vermittelt Wesentliches über die Grundlagen sowie Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung des Schöffenamtes. Gleichzeitig vermittelt sie Informationen über das Strafrecht sowie über Aufbau und Verfahren der Strafgerichtsbarkeit

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