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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Amtseinführung des neuen Leiters der Staatsanwaltschaft Halle - Becker: Justiz ist von umfassenden Reformbestrebungen gekennzeichnet

21.01.2005, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 002/05

 

Magdeburg, den 21. Januar 2005

Amtseinführung des neuen Leiters der Staatsanwaltschaft Halle - Becker: Justiz ist von umfassenden Reformbestrebungen gekennzeichnet

Magdeburg/Halle (MJ). Mit einer Feierstunde im Justizzentrum Halle ist am Freitag der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Halle, der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann, offiziell ins Amt eingeführt worden. Gleichzeitig wurde der bisherige Behördenleiter Dr. Dieter Schmidl-Neuburg verabschiedet.

Minister Becker würdigte die Verdienste des aus dem Amt geschiedenen Behördenleiters. "Aufgrund Ihres ausgeprägten Pflichtbewußtseins und Ihrer außerordentlichen Belastbarkeit haben Sie sich hohe Anerkennung erworben", sagte der Ressortchef. Dr. Schmidl-Neuburg sei es zu verdanken, dass die Staatsanwaltschaft Halle zu einer modernen, gut organisierten und leistungsstarken Justizbehörde geworden ist, die den Vergleich mit großen Staatsanwaltschaften auch in den alten Bundesländern nicht zu scheuen brauche.

Mit Blick auf den neuen Leiter der größten Staatsanwaltschaft des Landes, Jörg Wilkmann, sagte der Ressortchef: "Ich bin davon überzeugt, dass Sie die anstehenden und notwendigen Strukturveränderungen in der Justiz aktiv und engagiert in Ihrer Behörde vorantreiben und mitgestalten werden."

In seiner Festrede betonte Justizminister Becker, dass die Gegenwart durch Sparzwänge der öffentlichen Haushalte und umfassende Reformbestrebungen in der Justizpolitik gekennzeichnet ist. "Die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen erfordern auch in der Strafjustiz einen effektiven Einsatz der Mittel" unterstrich er.

Mit dem zum 01. September vergangenen Jahres in Kraft getretenen 1. Justizmodernisierungsgesetz seien wesentliche Forderungen der Länder zur effektiven Ausgestaltung des Strafverfahrens aufgegriffen worden. So habe die Staatsanwaltschaft nunmehr die Befugnis, ihre Ermittlungspersonen mit der eigenverantwortlichen Durchsicht von Unterlagen, die bei einer Durchsuchung sichergestellt wurden, zu betrauen. Desweiteren könne eine Hauptverhandlung jetzt bis zu drei Wochen unterbrochen werden, um so genannte Schiebetermine zu vermeiden. Außerdem seien Strafbefehlsverfahren vereinfacht worden und es gebe künftig auch im beschleunigten Verfahren einen übergang ins Strafbefehlsverfahren.

Als einen Schwerpunkt der derzeit diskutierten Großen Justizreform nannte der Minister die von den Justizministern mehrheitlich vorgeschlagene Einführung der funktionalen Zweigliedrigkeit. Dabei gehe es um die Bereinigung des Rechtsmittelrechts. "Anders als im Zivilprozess wird allerdings auf eine weitere uneingeschränkte Tatsacheninstanz im Strafverfahren nicht verzichtet werden können", betonte Minister Becker. Daher hätten sich die Justizminister für die Einführung eines Wahlrechtsmittels ausgesprochen. "Nach einem amtsgerichtlichen Strafurteil bliebe dem Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft die Wahl zwischen Berufung und Revision. Damit werde das Strafverfahren faktisch zweizügig ausgestaltet, ohne bisherige Grundsätze aufgeben zu müssen. Der Minister verwies darauf, dass diese Verfahrensweise im Bereich des Jugendstrafrechts seit langem praktiziert werde.

Der Minister betonte, dass die große Masse der Strafverfahren der einfachen und mittleren Kriminalität jedoch bereits vor den Amtsgerichten endgültig abgeschlossen werde. "In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr 89 Prozent der amtsgerichtlichen Strafurteile bereits in der ersten Instanz rechtskräftig", betonte er.

Zu Ihrer Information:

Jörg Wilkmann wurde am 01. Januar 1958 geboren. Nach seinem Jura-Studium war er als Staatsanwalt in Essen und Dortmund tätig. Zwischen 1993 und 1996 arbeitete er beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. 1997 kam er nach Sachsen-Anhalt, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Halle tätig war. Von Oktober 2001 bis November 2002 war er Referatsleiter für Strafrecht im Justizministerium Sachsen-Anhalts. Im Dezember 2002 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt. Seit 01. Mai 2004 leitete er kommissarisch die Staatsanwaltschaft Halle. Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte er von Justizminister Becker die Ernennungsurkunde überreicht bekommen.

Dr. Dieter Schmidl-Neuburg wurde am 21. November 1938 geboren. Nach den juristischen Staatsexamen und seiner Promotion begann er 1968 in Kiel als Staatsanwalt zu arbeiten. 1978 wurde er zum Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Kiel ernannt. Von 1978 bis 1983 war er als Staatsanwalt beim Schleswig-Holsteiner Oberlandesgericht in Schleswig tätig. 1991 kam er nach Sachsen-Anhalt, wo er die Leitung der Staatsanwaltschaft Halle übernahm. Im November 2003 wurde er in den Ruhestand versetzt.

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