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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Festakt zur Amtseinführung des neuen OVG-Präsidenten: Neuer OVG-Präsident feierlich ins Amt eingeführt - Vorgänger offiziell verabschiedet

10.12.2004, Magdeburg – 52

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 052/04

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2004

 

Festakt zur Amtseinführung des neuen OVG-Präsidenten: Neuer OVG-Präsident feierlich ins Amt eingeführt - Vorgänger offiziell verabschiedet

Magdeburg (MJ). Mit einem Festakt in Magdeburg ist am Freitag der neue Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Michael Benndorf, offiziell ins Amt eingeführt worden. Gleichzeitig wurde der bisherige OVG-Präsident, Dr. Gerd-Heinrich Kemper verabschiedet und auch der Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg, Martin Bluhm, ins Amt eingeführt.

An dem Festakt nahmen Justizminister Curt Becker und Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien sowie Landtagspräsident Prof. Dr. Adolf Spotka und OVG-Präsidenten anderer Bundesländer teil.

Minister Becker würdigte den aus dem Amt geschiedenen OVG-Präsidenten Dr. Gerd-Heinrich Kemper als erfahrenen und engagierten Juristen. "Sie können mit berechtigtem Stolz auf ein rund 37jähriges ausgefülltes Berufsleben zurückblicken, in dem Sie aufgrund Ihrer herausragenden Fähigkeiten und ihrer Kompetenz viele, wenn nicht gar alle gesetzten Ziele erreicht haben", sagte der Ressortchef. Das Land Sachsen-Anhalt verliere einen engagierten und geachteten Behördenleiter .

Mit Blick auf den neuen OVG-Präsidenten, Dr. Michael Benndorf, sagte der Minister: "Ich bin davon überzeugt, dass die Geschicke des Oberverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte bei Ihnen in den besten Händen liegen." Angesichts der kritischen Haushaltslage und der damit verbundenen angespannten Personalsituation sei es mehr denn je erforderlich, Ressourcen so einzusetzen, dass den Rechtsuchenden eine Justiz zur Verfügung steht, die die Verfahren sorgfältig, aber auch in einer angemessenen Zeit zum Abschluss bringt.

Zu Ihrer Information:

Dr. Michael Benndorf wurde am 11. Mai 1952 in Berlin geboren. Nach dem ersten und dem zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er von 1981 bis 1984 zunächst als Richter unter anderem am Landgericht Göttingen und später im niedersächsischen Justizministerium. 1991 wurde er an das damalige Kreisgericht Wernigerode abgeordnet. Von 1992 bis 1994 arbeitete er im Justizministerium Sachsen-Anhalt. Von Juni 1994 bis Ende April 2003 war er Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts leitete er die Abteilung öffentliches Recht und Zivilrecht des Justizministeriums.

Dr. Gerd-Heinrich Kemper ist am 01. Mai 2004 in den Ruhestand getreten. Er wurde am 09. Juli 1938 geboren und arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Ersten sowie Zweiten Juristischen Staatsprüfung zunächst als Regierungsassessor beim Bundesinnenministerium. 1973 wurde er zum Senatsrat beim Berliner Justizsenator ernannt. Von Juni 1976 bis Juli 1981 war er als Referatsleiter in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz tätig. Im September 1981 wurde er zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Im März 1996 folgte seine Ernennung zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts. Dr. Gerd-Heinrich Kemper ist weiter Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt.

Martin Bluhm legte nach seinem Jura-Studium in Niedersachsen 1981 erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab. In der Zeit von 1981 bis 1986 war er als Richter an verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig tätig. Im Juli 1986 wurde er an das Verwaltungsgericht Braunschweig versetzt und zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. 1991 wurde er an das damalige Bezirksgericht Magdeburg, danach an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet. Im August 1992 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Im Januar 1994 wurde er zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Magdeburg ernannt.

Der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt die Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten soweit diese nicht der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen sind. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. In Sachsen-Anhalt gibt es neben dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg Verwaltungsgerichte in Halle, Dessau und Magdeburg.

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