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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Zehn Jahre Täter-Opfer-Ausgleich - Justizminister Becker: Täter-Opfer-Ausgleich als feste Säule etabliert

24.11.2004, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 048/04

 

Magdeburg, den 24. November 2004

 

 

Zehn Jahre Täter-Opfer-Ausgleich - Justizminister Becker: Täter-Opfer-Ausgleich als feste Säule etabliert

Magdeburg (MJ). Zehn Jahre nach seiner Einführung hat sich der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nach Meinung von Justizminister Curt Becker als feste Säule etabliert. "Der TOA ist in besonderer Weise geeignet, Rechtsfrieden wiederherzustellen", sagte der Minister am Mittwoch in Magdeburg auf einem Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des Täter-Opfer-Ausgleichs. Sachsen-Anhalt hatte 1994 als erstes Bundesland den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene eingeführt. Erst fünf Jahre später wurde mit dem "Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des TOA" bundesweit eine klare gesetzliche Regelung geschaffen.

Der Minister verwies darauf, dass der TOA Opferinteressen stärker berücksichtige, als dies in herkömmlichen Strafverfahren möglich sei. Zudem würden aufwendige Verfahren um Schadensersatz und Schmerzensgeld vermieden. "Ein Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs ist auch, dass die Rückfallquote geringer ist", betonte der Minister. Die Konfrontation des Täters mit dem Opfer und seiner Tat zeige positive Wirkung.

In Sachsen-Anhalt wird der TOA von zwölf Vereinen und dem Sozialen Dienst der Justiz durchgeführt. Die Konfliktschlichtungsstellen sind von Gardelegen bis Zeitz über das gesamte Land verteilt und werden insbesondere bei Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unterschlagung tätig. "Mit dem landesweiten Angebot wird die räumliche Nähe zu Opfern und Tätern sichergestellt", meinte Becker. Sachsen-Anhalt förderte den Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr mit rund 298.000 Euro. Vor zehn Jahren seien es 102.200 Euro gewesen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. "Das Einverständnis der Opfer hat oberste Priorität", bekräftigte Becker. Einige Opfer könnten durch die direkte Konfrontation mit dem Täter die Tat besser verarbeiten. Außerdem müssten sie nicht als Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren aussagen und könnten zivilrechtliche Ansprüche unbürokratisch geltend machen. "Durch die unmittelbare Schadenswiedergutmachung kann oft ein Prozess um Schadensersatz oder Schmerzensgeld vermieden werden", betonte Becker. Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zeige Sachsen-Anhalt, dass die Belange der Opfer zentrales Anliegen der Justizpolitik im Land sei.

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 1.555 Beschuldigte, rund 150 mehr als im Jahr 2002 an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen hatten. Rund 40 Prozent waren Jugendliche, 18 Prozent Heranwachsende und 42 Prozent Erwachsene. "Damit hat sich die Zahl der Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaften einen Ausgleich zwischen Beschuldigen und Verletzten zu erreichen versuchten, gegenüber dem Vorjahr um rund acht Prozent erhöht", betonte Sachsen-Anhalts Chefankläger. In 961 Fällen lagen den Ausgleichsversuchen ein Körperverletzungsdelikt zugrunde, gefolgt von Nötigung/Bedrohung (129 Fälle), Sachbeschädigung (115 Fälle), Diebstahl (112 Fälle) und Beleidigung (109 Fälle).

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