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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Martin Bluhm neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg

04.11.2004, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/04

 

Magdeburg, den 4. November 2004

 

Martin Bluhm neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Magdeburg (MJ). Martin Bluhm ist neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Justizminister Curt Becker übergab dem bisherigen Vizepräsidenten des Gerichts am Donnerstag in Magdeburg die Ernennungsurkunde. Bluhm tritt die Nachfolge von Dr. Michael Benndorf an, der zum Ministerium der Justiz gewechselt war.

Der im Jahr 1954 geborene Martin Bluhm absolvierte nach seinem Jura-Studium in Niedersachsen das Referendariat und legte 1981 erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab. In der Zeit von 1981 bis 1986 war er als Richter an verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig tätig. Im Juli 1986 wurde Präsident Bluhm an das Verwaltungsgericht Braunschweig versetzt und zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Im Zuge des Aufbaus der Justiz in den neuen Bundesländern wurde er im Jahre 1991 an das damalige Bezirksgericht Magdeburg, danach an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet. Im August 1992 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. In den folgenden Jahren war Martin Bluhm zunächst weiter im Ministerium der Justiz und später im Wege der Abordnung beim Verwaltungsgericht Magdeburg tätig. Im Januar 1994 wurde er zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Magdeburg ernannt.

Martin Bluhm wird am 10. Dezember 2004 im Rahmen einer Feierstunde offiziell in das Amt eingeführt. Gleichzeitig wird sein Vorgänger aus seinem bisherigen Amt verabschiedet.

Zu Ihrer Information: Neben dem Verwaltungsgericht Magdeburg gibt es in Sachsen-Anhalt zwei weitere Verwaltungsgerichte in Dessau und Halle sowie als Berufungsinstanz das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt die Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten.

 

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