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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Rechts- und Verwaltungsvereinfachung: Justizminister Becker kündigt weiteren Bürokratieabbau an

15.10.2004, Magdeburg – 40

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 040/04

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2004

 

Rechts- und Verwaltungsvereinfachung: Justizminister Becker kündigt weiteren Bürokratieabbau an

Magdeburg (MJ). Justizminister Curt Becker hat eine konsequente weitere Deregulierung des Landesrechts angekündigt. Am Ende solle eine einfache, knappe und überschaubare Landesrechtsordnung stehen, die nicht nur ein Standortvorteil für Unternehmen sein, sondern zugleich auch allen Bürgern dienen wird, sagte der Minister am Donnerstag im Magdeburger Landtag bei der Einbringung des Entwurfes für ein Erstes Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz.

Er verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt mit dem Ersten und dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz bereits wichtige Schritte zur Vereinfachung des Landesrechts eingeleitet habe. Zudem stehe das Land mit derzeit 540 Rechtsvorschriften im Vergleich mit anderen Bundesländern, die zwischen 800 und 1.500 Rechtsvorschriften haben, sehr gut da. "Doch dies ist keine Rechtfertigung, nicht noch besser werden zu wollen", unterstrich er.

Bei der Totalrevision des Landesrechts, an der auch der Landesrechungshof, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren, habe sich gezeigt, dass "es eine sehr große Zahl völlig unstreitiger Vereinfachungsmöglichkeiten gibt, während andere Fälle noch der Diskussion bedürfen", sagte der Ressortchef. Die unstreitigen Fälle seien in den Entwurf für ein Erstes Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz aufgenommen worden. Die noch offenen Fragen würden in der laufenden Legislaturperiode in einen weiteren Gesetzesentwurf zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung aufgenommen.

Als Beispiele für Regelungen des vorliegenden Entwurfes nannte der Minister unter anderem die Aufhebung des bisherigen Verwaltungsverfahrensgesetzes von knapp 100 Paragraphen, das durch ein neues im Umfang von sieben Paragraphen ersetzt werden soll. Außerdem sollen die Verordnung zur Festsetzung von Untersuchungsgebieten, feuerwehrrechtliche Verordnungen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren zur Führung akademischer Grade und entsprechender ausländischer Titel sowie die Hochschuldatenverordnung aufgehoben werden. Darüber hinaus sind die Zusammenfassung zusammengehöriger Rechtsvorschriften und die Streckung von Berichtspflichten Gegenstand des Entwurfs.

Vor dem Hintergrund der Oppositionskritik, der Entwurf enthalte Kleinigkeiten, sagte der Minister: " Das große Ziel einer einfachen übersichtlichen Landesrechtsordnung ist nicht nur durch Grundsätze oder punktuelle plakative Vorhaben, sondern nur durch systematische, auch "Kleinigkeiten" nicht außer Acht lassende Arbeit zu erreichen ¿ viele Tropfen höhlen den Stein".

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