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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat - Becker: Öffnungsklausel für Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten notwendig

24.09.2004, Magdeburg – 37

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 037/04

 

Magdeburg, den 24. September 2004

 

 

Bundesrat - Becker: öffnungsklausel für Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten notwendig

 

Magdeburg/Berlin (MJ). Justizminister Curt Becker hat sich am Freitag im Bundesrat erneut für die Zusammenlegung der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit ausgesprochen. In der Bundesrepublik gebe es mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit fünf Gerichtsbarkeiten ¿ eine derartige Vielfalt sei in Europa nahezu einmalig, betonte Minister Becker.

Die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten eine entsprechende Gesetzesinitiative für eine Länderöffnungsklausel in den Bundesrat eingebracht, die am selben Tag von der Länderkammer verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet wurde. Der Bundesrat verabschiedete außerdem eine Gesetzesinitiative der fünf Bundesländer zur änderung des Grundgesetzes, welche den Ländern die Zusammenführung unter Wahrung des Rechts auf den gesetzlich bestimmten Richter ermöglicht.

"Ziel einer Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten ist vor allem ein flexibler, an aktuellen Bedarfssituationen angepasster Einsatz von Lebenszeitrichtern, die wegen der Regelungen im Grundgesetz nicht gegen ihren Willen versetzt werden können", begründete der Minister die Initiative. Wegen der eingeschränkten Verwendbarkeit der Richter hätten die Justizverwaltungen bislang kaum eine Möglichkeit, unterschiedliche Belastungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auszugleichen. "Innerhalb einer einheitlichen Gerichtsbarkeit könnten die Richterinnen und Richter dagegen ¿ ohne dass ihre verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt ist ¿ den aktuellen, sich verändernden Bedarfssituationen entsprechend verwendet werden", fügte der Ressortchef hinzu.

Besonders schwierig werde die Situation angesichts der Reformgesetzgebung zu Hartz IV, die im kommenden Jahr voraussichtlich zu einem zusätzlichen Geschäftsanfall bei den ohnehin stark belasteten Sozialgerichten führen werde, während die Verwaltungsgerichte eher entlastet würden, unterstrich der Minister.

Er verwies darauf, dass sich die Justizminister auf ihrer Konferenz vom Juni in Bremerhaven für die Schaffung einer bundesrechtlichen Länderöffnungsklausel ausgesprochen hatten. Mit der angestrebten öffnungsklausel bekämen die Länder die Möglichkeit, nicht die Pflicht zu einer Zusammenlegung.

Der Minister betonte, dass durch die Zusammenführung von unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten der Rechtsschutz für die Bürger in keiner Weise beeinträchtigt werde und Qualitätsverluste der Rechtsprechung nicht zu befürchten seien.

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