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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Christoph Gross neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts

30.08.2004, Magdeburg – 35

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 035/04

 

Magdeburg, den 30. August 2004

 

 

Christoph Gross neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts

Halle/Magdeburg (MJ). Christoph Gross ist neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt. Justizminister Curt Becker übergab dem bisherigen Vizepräsidenten des Gerichts am Montag in Halle die Ernennungsurkunde. Gross tritt die Nachfolge von Wolfgang Pietzke an, der in den Ruhestand getreten war.

Gross absolvierte nach seinem Jura-Studium in Baden-Württemberg das Referendariat und legte 1972 erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab. Zwischen 1972 und 1981 arbeitete er unter anderem als Rechtsanwalt und juristischer Referent des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg. Er war dann als Richter an den Arbeitsgerichten Heilbronn und Pforzheim sowie am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg tätig. 1991 wurde er an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit abgeordnet. Von 1992 bis 1993 arbeitete er als Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz. 1993 folgte seine Versetzung an das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt. Im Dezember 2002 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts ernannt.

Der 64-jährige Wolfgang Pietzke hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt seit 1992 als Präsident geleitet. Zuvor hatte er unter anderem als Richter am Arbeitsgericht Hannover sowie Direktor des Arbeitsgerichts im niedersächsischen Verden gearbeitet.

Christoph Gross wird am 09. September 2004 offiziell in das Amt eingeführt. Gleichzeitig wird sein Vorgänger im Rahmen einer Feierstunde offiziell in den Ruhestand verabschiedet.

Zu Ihrer Information: Die Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidet unter anderem über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts, der Mitbestimmung oder der Tariffähigkeit. Neben dem Landesarbeitsgericht gibt es in Sachsen-Anhalt sechs Arbeitsgerichte in Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Naumburg und Stendal.

 

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