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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Justizminister begrüßt Zustimmung der Länderkammer - Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprochen

08.07.2004, Magdeburg – 31

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/04

 

Magdeburg, den 9. Juli 2004

 

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Justizminister begrüßt Zustimmung der Länderkammer - Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprochen

 

Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung begrüßt. "Am Ende eines mühsamen Weges werden die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Anordnung der Sicherungsverwahrung endlich ergänzt", sagte der Minister am Freitag während der abschließenden Beratungen im Bundesrat.

Zwar bleibe es weiter oberstes Ziel, alles zu tun, "dass auch Personen, die sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, resozialisiert und in die Lage versetzt werden, nach Verbüßung ihrer Strafe ein straffreies Leben in Freiheit zu führen", betonte er. Allerdings werde es immer Menschen geben, bei denen alle Maßnahmen des modernen Rechtsstaats nicht fruchten. "Sie bleiben hochgefährlich und werden nach ihrer Haftentlassung mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut schwere Straftaten begehen, durch welche Unschuldige seelisch und körperlich schwer geschädigt werden", unterstrich der Ressortchef.

Er verwies darauf, dass aufgrund der bisher zögerlichen Haltung der Bundesregierung sowie der Berliner Koalitionsfraktionen einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, im Zuge der Gefahrenabwehr Straftäterunterbringungsgesetze verabschiedet hatten. Diese Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Die Karlsruher Richter hatten eine übergangsfrist bis zum 30. September 2004 eingeräumt.

Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sei "keine Ideallösung", mit Blick auf die auslaufende übergangsfrist jedoch notwendig. "Wir alle sind gezwungen, die Realitäten anzuerkennen", bekräftigte der Minister. Es wäre schlicht unverantwortlich gewesen, ein Auslaufen der übergangslösung zu riskieren, mit der Folge, dass hochgefährliche Straftäter in Freiheit entlassen werden müssten.

 

 

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