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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Sicherungsverwahrung - Justizminister mahnt: Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht verzögern

15.06.2004, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 028/04

 

Magdeburg, den 15. Juni 2004

 

Sicherungsverwahrung - Justizminister mahnt: Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht verzögern

Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat den Bund im Zusammenhang mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung erneut vor zögerlichem Handeln gewarnt. "Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist läuft Ende September aus und wenn der Bundestag bis dahin keine Regelungen verabschiedet hat, kommen hochgradig gefährliche Straftäter auf freien Fuß", sagte der Minister am Dienstag in Magdeburg.

Eine Bundesregelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Landesgesetze aufgrund der fehlenden Kompetenz als nicht verfassungskonform deklariert hatte.

Minister Becker appellierte insbesondere an die rot-grüne Regierungskoalition in Berlin, sich bei den Beratungen im Bundestag nicht in Detailfragen zu verfangen. "Jede Verzögerung im Zeitplan kann fatale Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung haben", unterstrich er. Es wäre den Bürgern nicht zu vermitteln, wenn in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist eine Nachfolgeregelung nicht getroffen wäre und Personen, deren Gefährlichkeit durch Gutachter bescheinigt ist, entlassen werden müssten.

Der Minister verwies erneut darauf, dass allein in Sachsen-Anhalt nach derzeitigem Erkenntnisstand bei drei Gefangenen, die in absehbarer Zeit entlassen werden müssten, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglicherweise in Betracht kommt. Außerdem befinde sich seit März 2002 ein Straftäter, der bereits zweimal wegen Tötungsdelikten verurteilt wurde, nach dem Landesgesetz in Sicherungsverwahrung. Gutachter bescheinigen ihm, dass er höchstwahrscheinlich erneut schwere Straftaten begehen wird, falls er in die Freiheit entlassen wird. "Hierzu darf es auf keinen Fall kommen", forderte Minister Becker. Er verwies erneut darauf, dass der Bundesrat bereits Mitte vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet und dem Bundestag zur Verabschiedung weitergeleitet habe.

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