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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Negativ-Atteste im Grundstücksverkehr - Sachsen-Anhalt im Bundesrat erfolgreich

14.05.2004, Magdeburg – 22

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/04

 

Magdeburg, den 14. Mai 2004

 

 

Negativ-Atteste im Grundstücksverkehr - Sachsen-Anhalt im Bundesrat erfolgreich

Magdeburg (MJ). Auf Initiative Sachsen-Anhalts hat der Bundesrat am Freitag den Bund zu unverzüglichem Handeln im Zusammenhang mit der schleppenden Ausstellung von Negativ-Attesten im Grundstücksverkehr aufgefordert. Die Länderkammer stimmte einer Initiative Sachsen-Anhalts zu, mit der der Bund zur Einleitung organisatorischer Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Negativ-Atteste aufgefordert wurde.

Mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Entschädigungsrechtsänderungsgesetz können in Ostdeutschland Grundstücke nur dann verkauft oder gekauft werden, wenn beim Amt (kommunale Ebene) sowie beim Landes- und beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen keine Anträge auf Rückübertragung vorliegen. Bislang war die Genehmigung erteilt worden, wenn dem Amt oder Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen kein Antrag auf Rückübertragung vorgelegen hatte. Aufgrund der Neuregelung muss nun jedoch bei allen drei ämtern nach Anträgen auf Rückübertragung gefragt werden.

"Die Verzögerung der Grundstücksumschreibungen stellt ein erhebliches Investitionshindernis in den neuen Ländern dar", sagte Justizminister Curt Becker während der Bundesratssitzung. Nach Auskunft der Notarkammer könnten allein in Sachsen-Anhalts derzeit etwa 3.000 Grundstücksgeschäfte nicht vollzogen werden. Bislang sei immer besonderer Wert darauf gelegt worden, dass Negativ-Atteste nach der Grundstücksverkehrsordnung beschleunigt erteilt werden, damit der Grundstücksverkehr nicht unnötig behindert werde. "An diesem Ziel sollte unbedingt festgehalten werden", betonte der Ressortchef. Offensichtlich fehle es derzeit an den Voraussetzungen für einen unverzüglichen Datenabgleich zwischen dem Bundesamt und den Landesbehörden.

Der Minister verwies darauf, dass er sich im Februar an den zuständigen Bundesfinanzminister gewandt und um Lösungen gebeten habe. In dem Schreiben an Bundesminister Hans Eichel habe er einen erheblichen Mehraufwand beklagt und darauf verwiesen, dass sich eine deutliche Verlängerung der Bearbeitungszeiten abzeichnet. In seinem Schreiben hatte der Minister einen Datenabgleich zwischen ämtern, Landesämtern und dem Bundesamt angeregt. Im Antwortschreiben hatte das Bundesfinanzministerium Ende März zugesichert, für einen Abgleich der Daten zu sorgen. "Bislang ist allerdings kein nennenswerter Erfolg zu erkennen", kritisierte Becker.

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