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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Negativ-Atteste im Grundstücksverkehr: Becker fordert Bund zu unverzüglichem Handeln auf - Bereits vor Wochen beim Bundesfinanzministerium interveniert

03.05.2004, Magdeburg – 18

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 018/04

 

Magdeburg, den 26. April 2004

 

Negativ-Atteste im Grundstücksverkehr: Becker fordert Bund zu unverzüglichem Handeln auf - Bereits vor Wochen beim Bundesfinanzministerium interveniert

Magdeburg (MJ). Im Zusammenhang mit der schleppenden Ausstellung von Negativ-Attesten im Grundstücksverkehr hat Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker den Bund zu unverzüglichem Handeln aufgefordert. "Die Behinderung des Grundstücksverkehrs ist ein Investitionshindernis, dem Einhalt geboten werden muss", sagte der Minister am Montag mit Blick auf Presseberichte, wonach vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen bislang lediglich zehn Prozent der neu eingegangenen Anträge bearbeitet wurden.

Der Ressortchef verwies darauf, dass er sich bereits im Februar an den zuständigen Bundesfinanzminister gewandt und um Lösungen gebeten habe. In dem Schreiben an Bundesminister Hans Eichel habe er einen erheblichen Mehraufwand beklagt und darauf verwiesen, dass sich eine deutliche Verlängerung der Bearbeitungszeiten abzeichnet. In seinem Schreiben hatte der Minister einen Datenabgleich zwischen ämtern, Landesämtern und dem Bundesamt angeregt.

Im Antwortschreiben hatte das Bundesfinanzministerium Ende März zugesichert, für einen Abgleich der Daten zu sorgen. "Seit dem ist nichts passiert. Ich fordere den Bund auf, die Zusagen und Versprechen einzulösen", mahnte Minister Becker. Außerdem kündigte er an, sich im Landeskabinett für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, mit der der Bund zur Einleitung organisatorischer Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung von Negativ-Attesten aufgefordert werden soll.

Mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Entschädigungsrechtsänderungsgesetz können Grundstücke nur dann verkauft oder gekauft werden, wenn beim Amt (kommunale Ebene) sowie beim Landes- und beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen keine Anträge auf Rückübertragung vorliegen. Bislang war die Genehmigung erteilt worden, wenn dem Amt oder Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen kein Antrag auf Rückübertragung vorgelegen hatte. Aufgrund der Neuregelung muss nun jedoch bei allen drei ämtern nach Anträgen auf Rückübertragung gefragt werden.

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Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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