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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Amtsgericht-Strukturreform: Aufgabenverteilung soll erleichtert werden

18.03.2004, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/04

 

Magdeburg, den 18. März 2004

 

Amtsgericht-Strukturreform: Aufgabenverteilung soll erleichtert werden

Magdeburg (MJ). Im Zuge der Amtsgericht-Strukturreform soll die Aufgabenverteilung zwischen den Haupt- und Zweigstellen der Amtsgerichte erleichtert werden. Bestehende Zuständigkeitsbeschränkungen sollen aufgehoben werden, sagte Justiz-Staatssekretär Thomas Pleye am Donnerstag. Nach den bisherigen Vorschriften können im Zuge der Geschäftsverteilungen Zuständigkeiten von der Zweigstelle auf die Hauptstelle verlagert werden. "Der umgekehrte Weg ist jedoch verschlossen", betonte der Staatssekretär. Dadurch sei beispielsweise ausgeschlossen, dass Zweigstellen die jeweiligen Hauptstellen, die gegebenenfalls in beengten räumlichen Verhältnissen untergebracht sind, entlasten.

Auch Spezialisierungen - also die Konzentration aller Zuständigkeiten für ein bestimmtes Sachgebiet ¿ seien nach den derzeitigen Vorschriften nur in der Hauptstelle, nicht in den Nebenstellen möglich. "Wir wollen die Effizienz der Amtsgerichte weiter steigern und die Dienstgeschäfte optimal verteilen", fügte der Amtschef hinzu. Die Pläne des Justizministeriums sind bereits vom Kabinett verabschiedet worden und sollen nun dem Landtag zur Verabschiedung zugeleitet werden. In einer Anhörung im Vorfeld der Kabinettsentscheidung sind die Vorstellungen beim Oberlandesgericht sowie Kommunen, Kammern und Verbänden auf Zustimmung gestoßen.

Im Zuge der Amtsgerichts-Strukturreform wurden die Amtsgerichte in Nebra, Querfurt, Staßfurt, Wanzleben, Wolmirstedt, Genthin, Havelberg und Klötze aufgelöst. Nach dem bereits im Juni 2000 verabschiedeten Gesetz soll die Landesregierung entsprechend der Haushaltslage die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der jeweils aufgelösten Gerichte in dem verbleibenden Amtsgericht sicherstellen. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind die aufgelösten Gerichte Zweigstellen. Endgültig aufgelöst wurden bisher die Zweigstellen Nebra, Havelberg und Klötze.

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