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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Sicherungsverwahrung: Sachsen-Anhalt auf Bundesebene erfolgreich - Entschließungsantrag passiert Bundesrat

18.03.2004, Magdeburg – 12

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 012/04

 

Magdeburg, den 12. März 2004

 

Sicherungsverwahrung: Sachsen-Anhalt auf Bundesebene erfolgreich - Entschließungsantrag passiert Bundesrat

Magdeburg/Berlin (MJ). Auf Antrag Sachsen-Anhalts hat der Bundesrat am Freitag den Bundestag aufgefordert, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung unverzüglich zu beraten und die Einführung einer umfassenden bundesweiten Regelung sicherzustellen. Eine Bundesregelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Landesgesetze aufgrund der fehlenden Kompetenz als nicht verfassungskonform deklariert und bis Ende September dieses Jahres eine übergangsfrist eingeräumt hatte. Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der nach dem Willen der Länderkammer nun schnellstmöglich beraten werden soll, war bereits Mitte März vergangenen Jahres verabschiedet worden.

Es bleibe nur wenig Zeit, das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der gesetzten Frist abzuschließen, sagte Justizminister Curt Becker. "Jede Verzögerung im Zeitplan kann fatale Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung haben", betonte der Ressortchef. Es wäre den Bürgern nicht zu vermitteln, wenn in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist eine Nachfolgeregelung nicht getroffen wäre und Personen, deren Gefährlichkeit durch Gutachter bescheinigt ist, auf freien Fuß kämen. Mit dem am Mittwoch vorgelegten Gesetzentwurf habe die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich anerkannt, allerdings gebe es in dem Entwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der Minister verwies erneut darauf, dass allein in Sachsen-Anhalt nach derzeitigem Erkenntnisstand bei drei weiteren Gefangenen, die in absehbarer Zeit entlassen werden müssten, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglicherweise in Betracht kommt. Außerdem befinde sich seit März 2002 ein Straftäter, der bereits zweimal wegen Tötungsdelikten verurteilt wurde, nach dem Landesgesetz in Sicherungsverwahrung. Gutachter bescheinigen ihm, dass er höchstwahrscheinlich erneut schwere Straftaten begehen wird, falls er in die Freiheit entlassen wird. "Hierzu darf es auf keinen Fall kommen", forderte Minister Becker.

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