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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Staatsanwaltschaftliche Statistik 2003 - Justizminister Becker: Rückgang der Jugendkriminalität - Kurze Verfahrensdauer

18.03.2004, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 010/04

 

Magdeburg, den 8. März 2004

 

Staatsanwaltschaftliche Statistik 2003 - Justizminister Becker: Rückgang der Jugendkriminalität - Kurze Verfahrensdauer

Magdeburg/Naumburg (MJ). In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr weniger Kinder und Jugendliche Straftaten begangen. "Im Jahr 2003 ist die Kinder- und Jugendkriminalität deutlich zurückgegangen", sagte Justizminister Curt Becker am Montag bei der Vorstellung des Jahresberichts der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

So sei die Zahl der bekannten Tatverdächtigen im Alter von 14 bis 18 Jahren von 36.200 im Jahr 2002 auf 33.167 in 2003 gesunken, was einem Rückgang um 8,4 Prozent entspricht. "Bei den Kindern, also den unter 14-Jährigen, sank die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen gar um rund 14 Prozent", fügte der Minister hinzu. Im Jahr 2003 wurden 8.424 Kinder als Tatverdächtige ermittelt, im Vorjahr waren es noch 9.832. Die Zahl der heranwachsenden Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sank um rund fünf Prozent (2002: 32.833 ¿ 2003: 31.300).

"Der Rückgang der Kinder- und Jugendkriminalität belegt, dass sich die neuen Diversionsrichtlinien bewährt zu haben scheinen", betonte der Ressortchef. Mit den neuen Richtlinien, die Anfang vergangenen Jahres in Kraft getreten waren, sei die erzieherische Wirkung auf straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende gestärkt worden. Die Richtlinien listen jugendtypische Straftaten auf, bei denen die Diversion in Frage kommt. Mit den neuen Richtlinien wurde allerdings die Möglichkeit, von einer Anklageerhebung abzusehen, grundsätzlich nur bei Ersttätern eingeräumt, bei Wiederholungstätern findet regelmäßig keine Diversion statt. Außerdem werden Tatbestände genannt, bei denen die Diversion in der Regel ausgeschlossen ist, wie etwa Raub oder Erpressung.

Nach Angaben von Minister Becker spielen Eigentums- und Verkehrsdelikte ¿ insbesondere das Fahren ohne Führerschein -, Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungsdelikte bei der Jugendkriminalität eine herausragende Rolle. Er bedauerte, dass weit über die Hälfte aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurde. "Zwar hat die Betäubungsmittelkriminalität nur einen Anteil von vier Prozent an der Gesamtkriminalität, der überdurchschnittliche Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden ist indes besorgniserregend", ergänzte er.

Der Minister lobte ausdrücklich die Arbeit der 250 Staatsanwälte sowie Amtsanwälte im Land. Mit viel Engagement hätten sie dazu beigetragen, dass auch im vergangenen Jahr die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Verfahren kurz war. Rund zwei Drittel (64,1 Prozent) der anhängig gewordenen Verfahren seien innerhalb eines Monats erledigt worden. Im Durchschnitt wurden die Verfahren im vergangenen Jahr innerhalb von knapp zwei Monaten erledigt. Insgesamt rund 24.000 Anklagen wurden im Jahr 2003 erhoben, gegen 18.105 Personen wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Wie der Minister weiter sagte, wurde das Ziel, jährlich rund zehn Prozent der bisherigen Anklagen beim Strafrichter als beschleunigte Verfahren anzumelden, erreicht. Er verwies darauf, dass diese Verfahrensart bis Mitte 2002 in Sachsen-Anhalt "ein Schattendasein" führte. Im Jahr 2001 habe es bei etwa 29.000 Anklagen und Strafbefehlsanträgen beim Strafrichter lediglich 241 Anträge auf ein beschleunigtes Verfahren gegeben (Quote: 0,8 Prozent). 2002 steigerte sich die Anzahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um nahezu das Dreifache, 668 beschleunigte Verfahren wurden beantragt. " Im Jahr 2003 stieg die Zahl auf 1.241, was einer Steigerung um 85,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht", ergänzte der Minister.

Eine weitere Verbesserung erhoffe er sich von einer Konzentration der beschleunigten Verfahren bei den Amtsgerichten am gemeinsamen Standort mit Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen und Justizvollzugsanstalten. Der bereits vorliegende Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung werde derzeit vom Justizministerium mit den übrigen beteiligten Ressorts abgestimmt.

Zu Ihrer Information: Die komplette Jahresstatistik der Generalstaatsanwaltschaft kann telefonisch unter 03445/28 17 29 angefordert werden.

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Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 ¿ 6235

 

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