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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Betreuungsrecht: Justizminister Becker begrüßt geplante Reform des Betreuungsrechts

04.08.2005, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/04

 

Magdeburg, den 26. Januar 2004

 

Betreuungsrecht: Justizminister Becker begrüßt geplante Reform des Betreuungsrechts

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat die geplante Reform des Betreuungsrechts begrüßt. Das derzeit geltende Betreuungsrecht habe sich zwar bewährt und insbesondere mehr Selbstbestimmung und Würde für physisch Kranke, Behinderte und ältere Menschen gebracht, in der Praxis hätten sich jedoch erhebliche Probleme gezeigt. "Das seit 1992 geltende Betreuungsrecht ist zu bürokratisch und zu teuer", sagte der Minister.

So seien seit der Einführung des Betreuungsrechts die Ausgaben drastisch gestiegen: Im Jahr 1996 waren 5,1 Millionen Euro ausgegeben worden, im Jahr 2002 lagen die Kosten bei 15,7 Millionen Euro. Da die meisten Betroffenen mittellos seien, müsse das Land die Kosten für die Verfahren, Gutachten, Verfahrenspfleger, Vergütung der Berufsbetreuer und Aufwandspauschalen der ehrenamtlichen Betreuer übernehmen. "In Sachsen-Anhalt haben derzeit rund 35.000 Menschen einen Betreuer oder eine Betreuerin", fügte der Minister hinzu.

Er verwies darauf, dass es im Betreuungsverfahren teilweise zu einer enormen Bürokratie, insbesondere bei der Vergütungsabrechnung der Berufsbetreuer, komme. Die reine Abrechnung fülle bis zu dreiviertel der Akten in Betreuungssachen und beanspruche entsprechend viel Arbeitszeit der Rechtspfleger. Darüber hinaus müsse deutlicher zwischen der rechtlichen und der sozialen Betreuung unterschieden werden.

Vor dem Hintergrund der Kritik am geltenden Betreuungsrecht hätten die Justizminister im vergangenen Jahr auf der Justizministerkonferenz den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts beschlossen, erinnerte der Ressortchef. Dieser sei bereits im Bundesrat verabschiedet worden und liege nun dem Bundestag zur Entscheidung vor. Ziel sei es, das Selbstbestimmungsrecht der Bürger zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Kosten für den Staat sowie die Betroffenen und deren Familien zu senken.

Die vorgesehene Pauschalierung ist geeignet, die Betreuungskosten wirksam zu begrenzen. Grundlage bilden Durchschnittswerte, die aus einer umfangreichen Untersuchung hergeleitet worden sind", betonte Becker.

Ausdrücklich betonte der Minister die besondere Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und der familiären Solidarität für das Betreuungswesen. "Ohne das ehrenamtliche Engagement zahlloser Angehöriger und Bürger könnte unser Betreuungswesen nicht bestehen", sagte Becker weiter. Er dankte ausdrücklich allen ehrenamtlich tätigen Betreuern für ihren engagierten Einsatz. "Der hohe Anteil ehrenamtlicher Betreuer ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität und Mitmenschlichkeit, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren kann", betonte er. Insbesondere die Stellung der Betreuungsvereine sei hervorzuheben.

Zu Ihrer Information: Das Justizministerium hat eine Broschüre zum Betreuungsrecht, die vorübergehend ausschließlich online auf der Homepage des Ministeriums ( http://www.mj.sachsen-anhalt.de ) erhältlich ist, herausgegeben.

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