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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Erklärung des Justizministers Curt Becker zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rasches Handeln des Bundes ist gefragt

18.03.2004, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 007/04

 

Magdeburg, den 10. Februar 2004

 

 

Erklärung des Justizministers Curt Becker zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rasches Handeln des Bundes ist gefragt

Magdeburg/Karlsruhe (MJ). Ich habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uneingeschränkt zu respektieren. Ich begrüße, dass das Gericht eine übergangsregelung getroffen hat. Dies zeigt, dass die Argumente, die wir für die Notwendigkeit der Unterbringung besonders gefährlicher Straftäter vorgebracht haben, überzeugend sind.

Gleichwohl drängt die Zeit. Je eher eine Folgeregelung getroffen ist, um so besser.

Der Bund trägt nunmehr die Verantwortung für eine angemessene und zügige rechtliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Bisher hat sich der Bund einer Regelung des Problems gerade unter Hinweis auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Recht der Gefahrenabwehr entzogen. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungskoalition auf, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger unverzüglich eine Regelung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu treffen. Die Länder haben hierzu im Bundesrat bereits am 14.03.2003 (BR-Drs. 860/02 - Beschluss -) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jetzt vom Bundestag zügig beraten und verabschiedet werden sollte.

Frau Bundesministerin Zypries steht im Wort, da sie erst kürzlich versprochen hat, für den Fall der Bundeszuständigkeit sich der Sache anzunehmen.

Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten gestattet kein Zögern.

 

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