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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Entbürokratisierung: 87 Verwaltungsvorschriften aufgehoben - Justizminister: Deregulierung notwendig.

18.03.2004, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 002/04

 

Magdeburg, den 26. Januar 2004

 

Entbürokratisierung: 87 Verwaltungsvorschriften aufgehoben - Justizminister: Deregulierung notwendig.

Magdeburg (MJ). Im Zusammenhang mit der angestrebten Entbürokratisierung von Verwaltungsvorschriften hat das Justizministerium in einem ersten Schritt 87 Verwaltungsvorschriften aufgehoben. Darunter sind Vorschriften wie beispielsweise:

 

 

Richtlinie über die Ausgabe von Fahrzeugbrief-Vordrucken durch die Kfz-Zulassungsstellen

 

 

 

Runderlass zur Zulassung von amerikanischen Importfahrzeugen

Runderlass zur Einrichtung von Kreisschulbaukassen

Runderlass zu Sammelvorführungen in der Zentralen Anlaufstelle (ZASt) Halberstadt

Runderlass zur Zusammenarbeit zwischen Futtermittelüberwachungsbehörden sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden

Runderlass zur Zuständigkeit nach Futtermittelgesetz und der Futtermittelverordnung

 

"Die Landesregierung hat sich die Entbürokratisierung von Vorschriften und Verordnungen auf die Fahnen geschrieben", sagte Justizminister Curt Becker mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung. Der Abbau von Bürokratie und Regelungswut sei ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Der Ressortchef dankte allen Beteiligten für ihr Engagement.

Die Aufhebung der Vorschriften geht auf Vorschläge von Verbänden zurück. Insgesamt liegen dem Justizministerium 325 Deregulierungsvorschläge vor. Die noch nicht berücksichtigten Vorschläge werden derzeit geprüft.

Justizminister Becker erinnerte daran, dass die Landesregierung bereits Ende 2002 neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet hatte. Demnach wird bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften jetzt stärker als bisher darauf geachtet, ob die neuen Regelungen notwendig sind. Außerdem wird die Gültigkeit von Verordnungen generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Desweiteren werden neu zu erlassende Regelungen stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.

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