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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Betreuungsrecht: Neuer Leitfaden zum Betreuungsrecht - Broschüre bereits online erhältlich

05.08.2005, Magdeburg – 33

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 33/03

 

Magdeburg, den 5. November 2003

 

Betreuungsrecht: Neuer Leitfaden zum Betreuungsrecht - Broschüre bereits online erhältlich

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat einen neuen Leitfaden zum Thema Betreuungsrecht veröffentlicht. Die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" , die bereits jetzt online erhältlich ist, beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Außerdem enthält sie Musterverfügungen, die am heimischen Computer ausgedruckt werden können.

"Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst geregelt werden können", sagte Justizminister Curt Becker. Für diesen Fall sei es gut, wenn Vorkehrungen getroffen wurden. Ohne diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. In Sachsen-Anhalt haben derzeit rund 35.000 Menschen einen Betreuer. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formulieren.

Auch bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig an die Zukunft zu denken, fügte der Minister hinzu. Wenn im Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergeben sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. "Wer für sich auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht", betonte der Ressortchef. Mit einer Patientenverfügung könne jeder bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe möchte.

Um den zahlreichen Nachfragen der Bürger rund um das Betreuungsrecht gerecht zu werden, hat das Justizministerium die Broschüre bereits vor der Veröffentlichung als papierene Ausgabe ins Internet gestellt. Die Broschüre kann von der Homepage des Justizministeriums unter http://www.mj.sachsen-anhalt.de (Service) heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden.

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