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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Eröffnung des offenen Vollzuges in Magdeburg - Justizminister: Strenge Auswahlkriterien - Sorge der Bevölkerung unberechtigt

15.10.2003, Magdeburg – 32

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 32/03

 

Magdeburg, den 15. Oktober 2003

 

Eröffnung des offenen Vollzuges in Magdeburg - Justizminister: Strenge Auswahlkriterien - Sorge der Bevölkerung unberechtigt

Magdeburg (MJ). In der Landeshauptstadt ist am Mittwoch der seit Jahren forcierte offene Vollzug für Magdeburg eröffnet worden. Damit gibt es in Sachsen-Anhalt nun an allen Standorten von Justizvollzugsanstalten diese Vollzugsform, die im Strafvollzugsgesetz vorgeschrieben ist. Die Entscheidung über den Standort in unmittelbarer Nähe des Landgerichts und der JVA Magdeburg war im September vergangenen Jahres getroffen worden. Für den offenen Vollzug wurden ehemals vom Amtsgericht Naumburg sowie dem Oberlandesgericht genutzte Bürocontainer in die Landeshauptstadt gebracht und für die Belange des Vollzuges umgestaltet. Insgesamt wurden rund eine Million Euro investiert. Der offene Vollzug in Magdeburg ist für 50 ausschließlich männliche Gefangene ausgelegt.

Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker verwies bei der Eröffnung darauf, dass Sachsen-Anhalt eines der Bundesländer mit den höchsten Anforderungen bei der Auswahl von geeigneten Gefangenen für den offenen Vollzug sei. "Die Tatsache, dass die Versagensquote bei Gefangenen, die im offenen Vollzug untergebracht sind, in den vergangenen Jahren bei unter 0,01 Prozent gelegen hat, zeigt, dass hierzulande verantwortungsvoll mit derartigen Vollzugsentscheidungen umgegangen wird", betonte er.

Der offene Vollzug sei "wie wohl kein anderes vollzugliches Institut mit falschen Vorurteilen und Klischees behaftet". In Sachsen-Anhalt würden jedoch nur "Kleinstkriminelle" sowie Gefangene, die ihre uneingeschränkte Mitarbeitsbereitschaft über einen längeren Zeitraum im geschlossenen Vollzug gezeigt hätten, ausgewählt. Bestimmte Tätergruppen wie gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher, Suchtgefährdete, Drogendealer sowie alle anderen Gefangenen, die sich nicht das volle Vertrauen der Anstalt erarbeitet haben, kämen in Sachsen-Anhalt nicht in den offenen Vollzug.

Finanzminister Karl-Heinz Paqué als Vertreter des Bauherrn des Landes Sachsen-Anhalt, dankte in seiner Rede allen am Bau Beteiligten: "Trotz einiger Baugrundprobleme, die den Montagebeginn um etwa vier Wochen verzögerten, konnte der vorgesehene Endtermin für die Fertigstellung des Bauwerks eingehalten werden. Der vorgegebene Baukostenrahmen wurde nicht überschritten. In erster Linie ist es dem fachlichen Können, der Einsatzbereitschaft und der Zuverlässigkeit der "Leute vom Bau", die vornehmlich aus der hiesigen Region stammen, zu verdanken, dass wir heute den Schlüssel für das Gebäude des offenen Vollzuges übergeben können."

Zu Ihrer Information:

Nach § 10 des Strafvollzugsgesetzes soll ein Gefangener in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen genügt und nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbraucht. Die Anstalten des offenen Vollzuges sind dadurch gekennzeichnet, dass sie verminderte Vorkehrungen gegen die Flucht von Gefangenen vorsehen.

In diesen Anstalten können sich Gefangene grundsätzlich frei bewegen. Für diese Form des Vollzuges kommen nur Inhaftierte in Betracht, die kein Sicherheitsrisiko für die Gesellschaft darstellen, die charakterliche Befähigung zu korrekter Führung unter geringer Beaufsichtigung sowie die Bereitschaft zur uneingeschränkten und loyalen Mitarbeit besitzen. Von einer Unterbringung im offenen Vollzug ausgeschlossen sind Terroristen, Abschiebehäftlinge, Mörder, Totschläger, erheblich Suchtgefährdete, Fluchtgefährdete, Sexualtäter, Drogenhändler sowie Gewalttäter.

Für den offenen Vollzug in Sachsen-Anhalt ist ein landeseinheitliches Konzept entwickelt worden. Danach werden dezentrale Abteilungen des offenen Vollzuges bei den vorhandenen Justizvollzugsanstalten des Landes eingerichtet .

Mit der Eröffnung des offenen Vollzuges in Magdeburg gibt es in Sachsen-Anhalt nun 231 Haftplätze des offenen Vollzuges, die in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Außerdem gibt es in Sachsen-Anhalt neun Justizvollzugsanstalten. Sie befinden sich in Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Naumburg, Stendal und Volkstedt sowie die Jugendanstalt Raßnitz und eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle.

Die Anstalten verfügen insgesamt über 2.897 Haftplätze für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug, den Vollzug der Jugendstrafe und die Abschiebungshaft. Darin enthalten sind auch die Haftplätze für den offenen Vollzug. Darüber hinaus stehen 36 Plätze für die Unterbringung im Jugendarrest zur Verfügung.

 

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