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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Erklärung des Ministers der Justiz zu den Vorwürfen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 8. Oktober 2003

08.10.2003, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 29/03

 

Magdeburg, den 8. Oktober 2003

 

 

Erklärung des Ministers der Justiz zu den Vorwürfen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 8. Oktober 2003

Magdeburg. In der Mitteldeutschen Zeitung ist heute über einen Vorgang mit der überschrift:

"Minister beeinflußt Richter"

berichtet worden.

Dazu möchte ich folgende Erklärung abgeben.

In Naumburg gibt es in der Fischstraße/Ecke Lindenstraße ein Gebäude. Dieses hatte nach der Wende ein Student erworben. Es wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Dann war er in Konkurs gegangen. Jahrelang stand das halbfertige Gebäude ungenutzt herum. Etwa Mitte der 90iger kamen die Herren Graf von Wedel und Poser, kauften das Gebäude und sanierten es mit Fördermitteln. Nach der städtischen Stellplatzablösesatzung, die auf der damaligen Fassung der Landesbauordnung beruhte, erhielten sie die Auflage, 12 Stellplätze zu errichten, Kosten pro Stellplatz 12.000 DM, insgesamt also 144.000 DM.

Seither gab es Schwierigkeiten mit den Eigentümern, übrigens auch mit vielen anderen Investoren. Mit der GbR Poser/Graf von Wedel konnte jahrelang keine abschließende Lösung über die Zahlung der Stellplatzablösesumme gefunden werden. Das Haus stand wegen seiner exponierten Lage immer wieder im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Zunächst weil nichts geschah, dann weil die Eigentümer das Haus sanierten und schließlich weil diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen drohten. Als ich aus meinem Amt als Oberbürgermeister ausschied, war diese mittlerweile leidige Angelegenheit noch immer nicht erledigt.

Im März 2003 wandte sich die GbR an mich in meiner Eigenschaft als zuständiger Naumburger Landtagsabgeordneter sowie ehemaliger Oberbürgermeister. Ich sollte mich dafür verwenden, dass im Hinblick auf die bevorstehende änderung der Rechtslage, die sich mit der änderung der bauordnungsrechtlichen Stellplatzpflicht durch das zweite Investitionserleichterungsgesetz ankündigte, die bis dahin vorgesehene Anzahl der Stellplätze reduziert wird. Mit Schreiben vom 10.03.2003 habe ich meinem Amtsnachfolger, den Oberbürgermeister der Stadt Naumburg, in kollegialer Verbundenheit auf die sich ändernde Rechtslage hingewiesen, wonach sich der Ermessensspielraum für eine Reduzierung der Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze ergeben würde.

Das Schreiben ist leider nicht auf meinem Abgeordnetenbriefpapier, sondern auf einem Kopfbogen des Ministers geschrieben worden und - von mir weder beabsichtigt noch vorhergesehen - vom Anwalt des Klägers in das Verfahren eingeführt worden.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf ein gerichtliches Verfahren genommen. Mein Schreiben an meinen Amtsnachfolger war ausschließlich darauf gerichtet, im Interesse meiner Heimatstadt Naumburg, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Das Schreiben war seinem Wortlaut und seiner Intention nach nicht geeignet, geschweige denn bestimmt, in ein gerichtliches Verfahren eingeführt zu werden.

Dass das Schreiben an den Oberbürgermeister von Naumburg durch den Kläger in das Verfahren eingeführt worden ist, war mir nicht bekannt. Ein solches Schreiben als ein amtliches Empfehlungsschreiben des Ministers zu bezeichnen, wie dies durch den Pressesprecher des Halleschen Verwaltungsgerichts geschehen sein soll, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wenn ich dem Journalisten Steffen Reichert gegenüber erklärt habe "da kam der Bürgermeister in mir durch", meinte ich, dass ich mich in dieser Sache als Abgeordneter des Burgenlandkreises, ehemaliger Oberbürgermeister und Mitbürger der Stadt Naumburg, an meinen Nachfolger gewandt habe, um vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Rechtslage dazu beizutragen, eine von mir über 8 Jahre nicht erledigte Angelegenheit zu einem guten Ende zu bringen.

 

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich in dieser Sache nicht als Justizminister tätig geworden bin und in keiner Weise Einfluss auf ein anhängiges Gerichtsverfahren genommen habe. Die Unabhängigkeit der Richter ist für mich ein unantastbares verfassungsrechtlich geschütztes Gut.

 

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