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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Polizei und Staatsanwaltschaft sprengen internationale Kinderpornografie-Zirkel im Internet - Weltweite Durchsuchungen

07.10.2003, Magdeburg – 27

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 27/03

 

Magdeburg, den 26. September 2003

 

Polizei und Staatsanwaltschaft sprengen internationale Kinderpornografie-Zirkel im Internet - Weltweite Durchsuchungen

Magdeburg (MJ). Polizei und Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts haben mit einer weltweit angelegten Aktion 38 international agierende kinderpornografische Zirkel im Internet gesprengt. Die Operation "Marcy" ist die bedeutendste Aktion gegen die internationale Kinderpornografie-Szene, bei der Deutschland Ausgangspunkt für Ermittlungen war. Ursprung der über ein Jahr dauernden Ermittlungen war ein Verfahren gegen einen pädophilen Tatverdächtigen aus Magdeburg. Insgesamt werden 530 Bundesbürger, darunter 24 aus Sachsen-Anhalt, des Besitzes bzw. des Verbreitens von kinderpornografischen Schriften verdächtigt. Weltweit sind von den Ermittlungen 166 Staaten mit rund 26.500 tatverdächtigen Internet-Usern betroffen. Die internationale Zusammenarbeit mit diesen Staaten wurde durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden und Interpol koordiniert.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden in dieser Woche in allen Bundesländern Privatwohnungen und Geschäftsräume durchsucht. In Sachsen-Anhalt waren insgesamt 28 Objekte durchsucht worden. Dabei wurden 37 Computer, 2.100 CD"s und anderes Material sichergestellt. Bundesweit fanden Durchsuchungen in 502 Objekten statt. Dabei wurden 745 Computer, mindestens 35.500 CD"s, 8.300 Disketten sowie 5.800 Videos beschlagnahmt. An der Aktion waren bundesweit insgesamt 1.500 Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft beteiligt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass es sich teilweise um hochgradig pädophile Täter handelt. Betroffen sind alle gesellschaftlichen Schichten. Zu einem nicht unerheblichen Teil liegen bei den in der Operation "Marcy" in Erscheinung getretenen Tatverdächtigen einschlägige polizeiliche Erkenntnisse, insbesondere aus dem Bereich Sexualdelikte, vor.

Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker sowie Innenminister Klaus Jeziorsky betonten am Freitag in Magdeburg die Bedeutung der Ermittlungen im Kampf gegen Kinderpornografie und lobten die Arbeit der Ermittlungsbehörden "Damit wurde eines der größten international tätigen Netzwerke zerschlagen", sagte Justizminister Becker.

Sachsen-Anhalts Strafverfolgungsbehörden hätten mit der Federführung eindrucksvoll beweisen, dass sie im Kampf gegen Kinderpornografie bundesweit an exponierter Stellung stehen, fügte er hinzu. Becker zufolge wird geprüft, ob überführte Täter nach Paragraf 184, Absatz vier, des Strafgesetzbuches wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt werden. In diesem Fall drohe ihnen ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. "Jeder Fall von Kinderpornografie ist die Abbildung des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes ¿ jeder Klick tötet eine Kinderseele", sagte der Minister. Die bloße Verbreitung von Kinderpornografie ¿ also ohne bandenmäßigen Hintergrund ¿ wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Becker sprach sich für eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens aus und kündigte Unterstützung für Initiativen auf Bundesebene an. Der bloße Besitz von Kinderpornografie wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Innenminister Jeziorsky betonte: "Kinderpornografie gehört zu den abscheulichsten und widerwärtigsten kriminellen Handlungen der heutigen Zeit." Das Ausmaß der Ermittlungen zeige, wie der Handel mit der "Ware Kind" floriere. "Der Markt der Kinderpornografie wächst und in der heutigen Welt der Datennetze versuchen Straftäter, die neuen Möglichkeiten für ihre kriminellen Ziele gewinnbringend zu nutzen", unterstrich er. Mit dem Internet scheine sich die Kinderpornografie potenziert zu haben. "Millionenbeträge werden umgesetzt und der erhoffte finanzielle Gewinn lässt die letzten Hemmschwellen fallen", fügte er hinzu.

Zu Ihrer Information: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hatte im Mai 2002 Anzeige gegen den aus Magdeburg stammenden Gründer eines geschlossenen kinderpornografischen Zirkels wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpronografischer Schriften erstattet.

Durch die Polizeidirektion Magdeburg erfolgten im Juli 2002 Durchsuchungsmaßnahmen in den Haupt- und Nebenwohnräumen des Beschuldigten in Magdeburg und Schartau (Kreis Jerichower Land). Es wurden Rechneranlage und zahlreiche CD-ROM"s beschlagnahmt. Bei der sich anschließenden technischen Auswertung der Datenträger wurde umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Darüber hinaus gelang es, rund 1.000 E-Mail-Adressen von mutmaßlichen Tauschpartnern und Gleichgesinnten des Beschuldigten sowie etwa 3.000 E-Mails auf der Rechneranlage zu sichern. Aus dem Inhalt des E-Mail-Verkehrs wurde ersichtlich, dass im großen Stil weltweit kinderpornografisches Material in verschiedenen geschlossenen Internetzirkeln getauscht wurde, so dass weitere Ansätze für umfassende Ermittlungen gegeben waren.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Halle-Saalkreis wurde ein internationaler Provider verpflichtet, die vorhandenen Protokolldatensätze der Kinderpornozirkel zu sichern und zu übermitteln. Am 17. Oktober 2002 wurden durch den Provider 26.500 Bilddateien, 38.000 E-Mail-Adressen und 12 Giga-Bite Protokolldateien (14 Millionen Einträge) den Strafverfolgungsbehörden übergeben.

Nach Auswertung und Zusammenführung des übergebenen Materials war von einem Tatverdacht bei 26.500 Internet-Usern weltweit auszugehen.

Auf Grund des bisher einmaligen Informationsaufkommens wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Polizeidirektion Magdeburg gebildet. Die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften der Staatsanwaltschaft Halle übernahm die zentrale Sachleitung des Ermittlungsverfahrens.

 

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