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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Becker: Beschleunigte Verfahren weiter ausbauen

11.09.2003, Magdeburg – 26

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 26/03

 

Magdeburg, den 11. September 2003

 

Becker: Beschleunigte Verfahren weiter ausbauen

Naumburg/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat sich für einen weiteren Ausbau der beschleunigten Verfahren ausgesprochen. "Strafe ist umso wirkungsvoller, je dichter sie der Tat folgt", sagte der Ressortchef am Donnerstagabend auf der Tagung der Generalstaatsanwälte der neuen Bundesländer in Naumburg. Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad sind die Chefankläger aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen zu einer zweitägigen turnusmäßigen Beratung zusammengekommen. Themen der Tagung sind neben den beschleunigten Verfahren auch Rechtsfragen bei DNA-Analysen, politisch und fremdenfeindlich motivierte Straftaten sowie die Bekämpfung jugendlicher und erwachsener Intensivtäter.

Der Minister verwies darauf, dass die beschleunigten Verfahren in Sachsen-Anhalt lange Zeit ein "Schattendasein" führten. Im Jahr 2001 habe es bei etwa 29.000 Anklagen und Strafbefehlsanträgen beim Strafrichter lediglich 241 Anträge auf ein beschleunigtes Verfahren gegeben (Quote: 0,8 Prozent). 2002 steigerte sich die Anzahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um nahezu das Dreifache: Es wurden 668 beschleunigte Verfahren beantragt, was einer Quote von 2,3 Prozent entspricht. Allein zwischen August und Dezember 2002 wurden 532 Anträge im beschleunigten Verfahren gestellt. Bis Mitte dieses Jahres seien von den Staatsanwaltschaften des Landes 789 Anträge gestellt worden, was einer Quote von zwölf Prozent bezogen auf alle Anklagen beim Strafrichter entspricht.

Im Zusammenhang mit der derzeit auf Bundesebene diskutierten Forderung nach der Unabhängigkeit von Staatsanwälten sprach sich der Minister gegen jegliche politische Einflussnahme auf die Anklagebehörden aus. "Der Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt ist als Chefankläger aus gutem Grund kein politischer Beamter", sagte er. Allerdings sollte es auch künftig den Justizministern gestattet sein, in begründeten Einzelfällen ¿ unabhängig von der politischen Bedeutung ¿ im Zuge der Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen, um gravierende Fehler im Ermittlungsverfahren zu beheben, sagte Minister Becker weiter.

 

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