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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Konferenz der Justizminister der neuen Bundesländer und der Justizsenatorin Berlins - Becker: Zustimmung zur Novelle des Kostenrechts

08.09.2003, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 25/03

 

Magdeburg, den 8. September 2003

 

Konferenz der Justizminister der neuen Bundesländer und der Justizsenatorin Berlins - Becker: Zustimmung zur Novelle des Kostenrechts

Naumburg/Magdeburg (MJ). Die Justizminister der neuen Bundesländer sowie die Berliner Justizsenatorin haben am Montag auf ihrer Konferenz in Naumburg grundsätzliche Zustimmung zur Neuregelung des Kostenrechts signalisiert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte den Entwurf zum so genannten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz Ende August zur Abstimmung an die Länderkollegen versandt.

Demnach sollen zum 01. Juli kommenden Jahres Gerichtskosten sowie die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richtern grundlegend verändert werden. Außerdem wird angestrebt, die Vergütung von Rechtsanwälten neu zu regeln. "Das Kosten- und Vergütungsrecht muss transparent sein und die Gerichte entlasten", sagte Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker.

Die Justizminister der neuen Länder sowie die Berliner Justizsenatorin kündigten an, keine Einwände gegen den Vorschlag des Bundes zu erheben, mit der Neuregelung der Kosten auch den zehnprozentigen Gebührenabschlag Ost abzuschaffen. "Bei der Angleichung der Lebensverhältnisse in den neuen und den alten Bundesländern sollte es keine Unterschiede bei den Gebühren und Entschädigungen mehr geben", begründete Sachsen-Anhalts Ressortchef Becker.

Außerdem verständigten sich die Justizminister über die Arbeit der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Die Ressortchefs aus Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt unterstrichen den Wert der in den Landeszentralen geleisteten politischen Arbeit. Eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes der Landesbeauftragten etwa bei der verstärkten Aufarbeitung von Diktaturfolgen lehnten sie hingegen ab. In den drei Ländern sind die Landesbeauftragten den Justizministerien angegliedert. In Berlin unterstehen sie dem Innenressort, in Thüringen dem Landtag. In Brandenburg gibt es keine Landesbeauftragte.

 

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