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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Entbürokratisierung: Arbeitsgruppe konstituiert - Becker: Rechtsvereinfachung zentrales Anliegen der Regierung

25.08.2003, Magdeburg – 24

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 24/03

 

Magdeburg, den 25. August 2003

 

Entbürokratisierung: Arbeitsgruppe konstituiert - Becker: Rechtsvereinfachung zentrales Anliegen der Regierung

Magdeburg (MJ). Unter der Federführung von Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat sich die Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung des Landesrechts konstituiert. Der Arbeitsgruppe gehören neben Vertretern des Justiz-, des Innen- und des Finanzministeriums sowie der Staatskanzlei auch Vertreter des Landesrechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kammern an. Die Arbeitsgruppe, die von der Landersregierung Ende Mai eingesetzt worden war, wird Vorschläge zur Entschlackung des Landesrechts unterbreiten. Erste Ergebnisse sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen.

"Der Abbau von Bürokratie und Regelungsdichte ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung und deshalb auch zentraler Punkt der Koalitionsvereinbarung", sagte Justizminister Becker am Montag. Rund 540 Gesetze und Verordnungen des Landes kämen auf den Prüfstand. Das Aufbrechen verkrusteter bürokratischer Strukturen und einer überreglementierten Rechtsordnung seien jedoch nicht allein "von innen heraus" zu schaffen, sondern bedürfe auch der Mithilfe "von außen", betonte er mit Blick auf die Beteiligung der Kammern und Verbände. Zur Rechtsvereinfachung komme man nicht mit "schönen, aber unverbindlichen Schlagworten, sondern nur durch eine systematische Durchforstung des Landesrechts

Der Ressortchef erinnerte daran, dass mit den beiden Investitionserleichterungsgesetzen wichtige Signale zur Vereinfachung des Landesrechts gesetzt wurden. Außerdem habe das Kabinett Ende vergangenen Jahres in einem weiteren Schritt neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet. Demnach wird bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften stärker als bisher darauf geachtet, ob die neuen Regelungen notwendig sind. Außerdem wird die Gültigkeit von Verordnungen generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Desweiteren werden neu zu erlassende Regelungen stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.

 

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