Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister Becker gegen politische Einflussnahme bei Staatsanwaltschaften

12.08.2003, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 21/03

 

Magdeburg, den 12. August 2003

 

 

Justizminister Becker gegen politische Einflussnahme bei Staatsanwaltschaften

 

Magdeburg (MJ). In der Diskussion um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften hat sich Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker gegen jegliche politische Einflussnahme auf die Anklagebehörden ausgesprochen. "Der Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt ist als Chefankläger aus gutem Grund kein politischer Beamter", sagte der Minister am Dienstag in Magdeburg. Die Entscheidungsfreiheit der Ankläger dürfe nicht durch die Politik eingeschränkt werden. "Das Legalitätsprinzip - wonach Strafverfolgungsbehörden prinzipiell verpflichtet sind, Straftaten zu verfolgen - darf als rechtsstaatlicher Grundsatz nicht ausgehöhlt werden", betonte er.

 

Der Minister verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Staatsanwaltschaften verpflichtet seien, belastendes, aber auch entlastendes Material gegen Beschuldigte eines Strafverfahrens zu ermitteln. Ob Ermittlungen letztlich eingestellt würden oder ob Anklage erhoben werde, sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaften. Letztendlich werde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ¿ sei es im anschließenden Strafverfahren oder weil das Opfer ein Verfahren zur Erzwingung der Anklage anstrebt - von unabhängigen Gerichten geprüft.

 

"Würde sich die Politik in einzelne Verfahren zu Unrecht einmischen, wäre dies als Strafvereitelung im Amt oder Verfolgung Unschuldiger möglicherweise sogar ein Straftatbestand", sagte der Ressortchef weiter. Um den Verdacht politischer Einflussnahme erst gar nicht aufkommen zu lassen, bestehe in Sachsen-Anhalt auch keine allgemeine Weisung, dass die Staatsanwaltschaften über eine beabsichtigte abschließende Entscheidung berichten müssten.

 

Allerdings sollte es auch künftig den Justizministern gestattet sein, in begründeten Einzelfällen ¿ unabhängig von der politischen Bedeutung ¿ im Zuge der Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen, um gravierende Fehler im Ermittlungsverfahren zu beheben, sagte Minister Becker weiter. Er plädierte außerdem dafür, dass die Justizminister auch künftig allgemeine Verfügungen erlassen sollten. "Mit diesen Verfügungen werden Grundsätze der jeweiligen Justizpolitik festgeschrieben", begründete er. Vor diesem Hintergrund verwies er beispielsweise auf seine Anweisungen zum weiteren Ausbau der so genannten beschleunigten Verfahren sowie auf die auf seine Veranlassung hin überarbeiteten Diversionsrichtlinien.

 

Bis Mitte vergangenen Jahres hätten die beschleunigten Verfahren in Sachsen-Anhalt "ein Schattendasein" geführt. Im Jahr 2001 habe es bei etwa 29.000 Anklagen und Strafbefehlsanträgen beim Strafrichter lediglich 241 Anträge auf ein beschleunigtes Verfahren gegeben (Quote: 0,8 Prozent). 2002 steigerte sich die Anzahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um nahezu das Dreifache: Es wurden 668 beschleunigte Verfahren beantragt, was einer Quote von 2,3 Prozent entspricht. Allein zwischen August und Dezember 2002 wurden 532 Anträge im beschleunigten Verfahren gestellt.

 

Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang, um auf schnellere und einfachere Weise ein Urteil zu ermöglichen.

 

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 ¿ 6235

 

 

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstrasse 40-42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung