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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister verteidigt Entwurf des Investitionserleichterungsgesetzes - Wirtschaft ankurbeln

09.07.2003, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 17/03

 

Magdeburg, den 4. Juli 2003

 

Justizminister verteidigt Entwurf des Investitionserleichterungsgesetzes - Wirtschaft ankurbeln

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat den Entwurf des Zweiten Investitionserleichtungsgesetzes gegen die Kritik von Opposition und kommunalen Wirtschaftsverbänden verteidigt. "Es liegt in der Natur der Sache, dass kaum ein Gesetzesentwurf die uneingeschränkte Unterstützung all derjenigen bekommt, die davon betroffen sind", sagte er am Freitag bei der abschließenden Beratung im Landtag.

Vorrangig gehe es jedoch darum, für die Wirtschaft im Land, insbesondere für den Mittelstand, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu der dringend notwendigen Belebung von Privatinvestitionen führen, fügte der Minister hinzu. In diesem Zusammenhang verwies er darauf, dass das Vorhaben von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden begrüßt worden war. "Mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse sollen Investitionen angekurbelt werden", sagte er. Der Entwurf des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war ebenso wie das Erste Investitionserleichtungsgesetz unter Federführung des Justizressorts erarbeitet worden.

Als Kernpunkte des Gesetzesentwurfs nannte der Minister unter anderem

 

 

Begrenzung des Bildungsfreistellungsgesetzes auf berufsspezifische Weiterbildung

Weitere Einschränkung der Stellplatzverpflichtung - einen Ablösebetrag kann die Gemeinde nur verlangen, wenn die Herstellung von notwendigen Stellplätzen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist; Ablösebetrag darf 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten nicht übersteigen; die ersten acht Stellplätze bleiben

außer Betracht

Modifikation des Denkmalschutzes; Begrenzung der Dokumentationspflicht auf die Zumutbarkeit und somit Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens

Im Abfallrecht: Möglichkeiten für eine Ländergrenzen überschreitende Ein- und Ausfuhr von Abfällen, was zu einer besseren Auslastung bestehender Abfallentsorungsanlagen führt

Im Wassergesetz: Möglichkeit der übertragung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserbeseitigung auf Private.

 

Im Zusammenhang mit den änderungen am kommunalen Wirtschaftsrecht wies der Minister den Vorwurf der oppositionellen SPD - wonach kommunale Unternehmen künftig in unverantwortlicher Weise benachteiligt sein würden ¿ als falsch zurück. Kommunale Unternehmen könnten sich auch künftig am Wirtschaftsleben beteiligen, allerdings nur, wenn sie dies besser und wirtschaftlicher könnten als private Anbieter. "Dies soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich der Staat auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert und dem privaten Unternehmertum neue Aufgabenfelder überlässt", betonte der Minister. Zum Schutz der derzeit bestehenden Wirtschaftsbetriebe enthalte der Gesetzesentwurf eine übergangsvorschrift, wonach die wirtschaftlichen Betätigungen von Gemeinden Bestandsschutz genießen, soweit sie bis zum 31. August 2003 ausgeübt werden.

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