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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Juristenausbildung neu geregelt - Künftig erstmals Zwischenprüfung

07.07.2003, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 19/03

 

Magdeburg, den 5. Juli 2003

 

Juristenausbildung neu geregelt - Künftig erstmals Zwischenprüfung

Magdeburg (MJ). Angehende Juristen müssen in Sachsen-Anhalt künftig im Rahmen ihrer Ausbildung erstmals eine Zwischenprüfung ablegen. Das sieht das neue Juristenausbildungsgesetz (JAG) vor. Jura-Studenten können nunmehr nicht zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn sie die Zwischenprüfung nicht bestehen.

Das neue JAG regelt außerdem, dass die bisherige erste juristische Staatsprüfung künftig als "erste juristische Prüfung" zweigeteilt und sowohl vom Landesjustizprüfungsamt (staatliche Pflichtfachprüfung) als auch von der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) abgenommen wird. Zudem wird mit dem neuen Gesetz der Vorbereitungsdienst so flexibel wie möglich gestaltet. Die Anwaltsausbildung wurde erheblich gestärkt.

Desweiteren wird mit dem neuen Juristenausbildungsgesetz das Bundesgesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 umgesetzt. Auch dieses Gesetz richtet die Juristenausbildung mehr als bisher an den Bedürfnissen der beruflichen, insbesondere der anwaltlichen Praxis aus und erweitert erheblich den Einfluss der Universitäten auf die Studienabschlussprüfung.

Desweiteren wird das Studium durch die Aufnahme interdisziplinärer, praxisbezogener Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit und durch die Ersetzung des bisherigen Wahlfachstudiums durch ein Schwerpunktbereichsstudium inhaltlich neu geordnet. Es erfährt durch die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse zudem eine stärkere Internationalisierung.

"Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass die künftigen Juristen praxisnaher ausgebildet werden", sagte Justizminister Curt Becker. Er verwies darauf, dass der Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes in enger Abstimmung mit der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität erarbeitet wurde und zahlreiche Anregungen auch aus der Anwaltschaft aufgenommen wurden.

Der Landtag hatte das JAG am vergangenen Donnerstag verabschiedet. Es löst das seit April 1994 gültige Gesetz ab.

 

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