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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Länderübergreifende Ausbildung der Gerichtsvollzieher - Pleye: Gerichtsvollzieherausbildung reformieren

05.08.2005, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 10/03

 

Magdeburg, den 11. April 2003

 

Länderübergreifende Ausbildung der Gerichtsvollzieher - Pleye: Gerichtsvollzieherausbildung reformieren

Magdeburg/Quedlinburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz-Staatssekretär Thomas Pleye hat sich für eine inhaltliche Reform der Gerichtsvollzieher-Ausbildung ausgesprochen. Mit einer flexibleren Gestaltung der praktischen und fachtheoretischen Ausbildung, einer stärkeren Praxisnähe und mehr Ausbildung im Bereich EDV könne die Qualität der Ausbildung verbessert werden, sagte der Staatssekretär am Donnerstag auf einer Tagung des Gemeinsamen Beirats für die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherbewerber der Freistaaten Bayern, Sachsen, Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt in Quedlinburg. Die vier Länder bilden seit 1994 Gerichtsvollzieher gemeinsam aus. Insbesondere mit einer fundierten EDV-Ausbildung würden die künftigen Gerichtsvollzieher in die Lage versetzt, ihre Büros optimal zu organisieren, fügte der Staatssekretär hinzu.

Er wandte sich gegen überlegungen, Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Fachhochschulstudiums auszubilden. Die Laufbahn des Gerichtsvollziehers ist eine Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes. Gerichtsvollzieher verfügen also grundsätzlich über eine abgeschlossene Ausbildung für den mittleren Dienst und qualifizieren sich danach 18 Monate lang für die spezielle Tätigkeit des Gerichtsvollziehers. Auch wenn sich das Berufsbild eines Gerichtsvollziehers in den vergangenen Jahren deutlich verändert habe, sei eine Fachhochschulausbildung nicht notwendig, betonte Pleye. Die im Rahmen dieser diskutie rte n Ausbildungsform vermittelten Inhalte etwa zum Arbeits- und Steuerrecht, zur Büroorganisation oder zum EDV-Einsatz könnten auch mit einer inhaltlichen Reform des bisherigen Verfahrens gelehrt werden.

Der Staatssekretär verwies darauf, dass wie auch in anderen Bundesländern die Belastung der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt sehr hoch sei. Daher sei es in der Vergangenheit mehrfach zu Engpässen in der Vollstreckung gekommen. Mit der vor zwei Jahren erfolgten öffnung der Gerichtsvollzieherlaufbahn auf Verwaltungsbereiche außerhalb der Justiz habe sich die Situation jedoch deutlich entspannt. Seit dem Jahr 2001 wurden insgesamt 21 Bewerber, mit einer Ausbildung außerhalb des mittleren Justizdienstes für den Beruf eines Gerichtsvollziehers qualifiziert, von denen sieben in wenigen Wochen ihre Prüfungen ablegen. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt insgesamt 137 Gerichtsvollzieher. Im Rahmen der länderübergreifenden Ausbildung wurden seit 1994 allein aus Sachsen-Anhalt 80 Gerichtsvollzieher an der bayrischen Justizschule in Pegnitz ausgebildet.

Zu Ihrer Information: Gerichtsvollzieher sind für einen Großteil der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, d. h. der zwangsweisen Durchsetzung gerichtlicher Urteile und Beschlüsse zuständig. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst dabei neben der Vollstreckung von beweglichem Vermögen, wie beispielsweise Möbel, Kraftfahrzeuge und Schmuck, z. B. auch die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Grundstücken sowie (seit 01.01.1999) die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (weitere Informationen unter: http://www.mj.sachsen-anhalt.de ).

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