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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Graffiti-Schmierereien: Sachsen-Anhalt strebt im Bundesrat Gesetzesverschärfung an

26.11.2002, Magdeburg – 58

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 58/02

 

Magdeburg, den 26. November 2002

 

 

Graffiti-Schmierereien: Sachsen-Anhalt strebt im Bundesrat Gesetzesverschärfung an

Magdeburg/Berlin. (MJ) Sachsen-Anhalt will sich im Bundesrat erneut für einen besseren Schutz vor illegalen Farbschmierereien einsetzen und eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs als Mitantragsteller unterstützen. Mit der Initiative sollen Graffiti-Schmierereien schon dann strafbar sein, wenn das Erscheinungsbild gegen den Willen des Eigentümers wesentlich verändert wurde. Damit wird der Tatbestand des Paragrafen 303 (Sachbeschädigung) des Strafgesetzbuches erweitert. Das Verunstalten wird ebenso strafbar sein wie die Zerstörung und Beschädigung von fremden Sachen.

"Wir können nicht länger hinnehmen, dass illegale Sprayer fremdes Eigentum und Stadtansichten verunstalten und dafür kaum zur Rechenschaft gezogen werden", begründete Justizminister Curt Becker. Die strafrechtliche Verfolgung illegaler Farbschmierereien müsse künftig konsequenter und nachhaltiger möglich sein. Die derzeitigen Möglichkeiten des Strafrechts seien ausgeschöpft. "Bislang mußte für eine strafrechtliche Verfolgung eine Beschädigung der Bausubstanz nachgewiesen werden, künftig soll ausreichen, dass das Erscheinungsbild gegen den Willen des Eigentümers verändert wurde", fügte der Ressortchef hinzu.

Der Minister verwies auf Angaben des Deutschen Städtebundes, wonach die durch Vandalismus und Graffiti-Schmierereien entstandenen Schäden allein bei öffentlichen Verkehrsmitteln rund 100 Millionen Euro, bei privaten Gebäuden rund 60 Millionen Euro und bei öffentlichen Gebäuden schätzungsweise rund 40 Millionen Euro betragen.

Vor diesem Hintergrund äußerte der Ressortchef die Hoffnung, dass das Gesetzesvorhaben möglichst schnell von der Länderkammer und anschließend dem Bundestag verabschiedet wird.

Zu Ihrer Information: Eine ähnliche Bundesratsinitiative Baden-Württembergs war bereits in der vergangenen Legislaturperiode in die Länderkammer und den Bundestag eingebracht und von Sachsen-Anhalt unterstützt worden. Da der Bundestag das Gesetzesvorhaben vor der Bundestagswahl vom 22. September nicht verabschiedet hat, war eine Neueinbringung erforderlich geworden.

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