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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Berufsgerichtsbarkeit an Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt: Minister Becker würdigt Arbeit der Berufsgerichte als Beitrag zur Selbstkontrolle

29.10.2002, Magdeburg – 52

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 52/02

 

Magdeburg, den 28. Oktober 2002

 

Berufsgerichtsbarkeit an Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt: Minister Becker würdigt Arbeit der Berufsgerichte als Beitrag zur Selbstkontrolle

 

Magdeburg (MJ). Justizminister Curt Becker hat am Montag in Magdeburg die Arbeit der Berufsgerichte an der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als "feste Größe bei der Selbstkontrolle des Berufsstandes" gewürdigt. "Mängel in Bauvorlagen, Urheberverletzungen, fehlerhafte Gutachten sowie unzulässige Werbung sind keine Kavaliersdelikte", sagte der Minister am Montag bei einem Gespräch mit Vertretern der Berufsgerichtsbarkeit. Die Arbeit der Berufsgerichte sei ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. "Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass die Berufsverbände alles unternehmen um schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu bestrafen", fügte er hinzu. Der Ressortchef dankte den in den Berufsgerichten ehrenamtlich tätigen Richtern und Ingenieuren.

Die Berufsgerichte der Ingenieurkammer sind eine eigene Fachgerichtsbarkeit, die Verstöße gegen die Berufspflichten der Ingenieure ahndet und wurde 1997 gegründet. Für erstinstanzliche Verfahren ist das Berufsgericht der Ingenieurkammer zuständig, Rechtsmittelverfahren laufen vor dem Berufsgerichtshof der Ingenieurkammer. Beide Gerichte haben ihren Sitz in Magdeburg. Die Ingenieurkammer hat rund 3.000 Mitglieder.

Der Präsident der Ingenieurkammer, Klaus Hoppe, sagte: "Auch eine verschärfte Wettbewerbslage rechtfertigt keine Mißbräuche und Nachlässigkeiten bei der Berufsausübung." Diesbezügliche Zugeständnisse würden nicht gemacht. Immerhin gelte es, das Ansehen eines ganzen Berufsstandes zu wahren. Kompetenz, Pflichtbewußtsein und Integrität seien unerlässliche Voraussetzungen für die Arbeit der Ingenieure. Der Präsident verwies darauf, dass bei dem Verdacht eines Berufsvergehens die Ingenieurkammer Ermittlungen durchführe. Bestätige sich der Verdacht, werde die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beantragt.

Der Kammerpräsident räumte ein, dass sich die Ingenieure immer neuen Anforderungen stellen müssten. "Es ist nicht immer leicht, sich im Dickicht rechtlicher Vorschriften zurecht zu finden", betonte er.

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