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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministertreffen in Heidelberg/ Reformvorschläge zur Bekämpfung der Jugendkriminalität - Nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher gefordert

10.10.2002, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 47/02

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2002

 

Justizministertreffen in Heidelberg/ Reformvorschläge zur Bekämpfung der Jugendkriminalität - Nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher gefordert

 

Magdeburg/ Heidelberg (MJ). Die Konferenz der Unions- und FDP-Justizminister fand auf Einladung des baden-württembergischen Ressortchefs Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) in der Universitätsstadt Heidelberg statt. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode verständigten sich die Justizministerinnen und Justizminister der neun Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf Gesetzesinitiativen im Bundesrat. Im Mittelpunkt der zweitägigen Konferenz standen neben der intensiveren Strafverfolgung und dem besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual- und Gewaltverbrechern vor allem wichtige Reformvorschläge zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

 

Mehr Schutz vor Gewalt- und Sexualverbrechen

 

Die Justizminister wollen durch Gesetzesinitiativen im Bundesrat den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualverbrechern verbessern. In Zukunft soll die Sicherungsverwahrung bei besonders rückfallgefährdeten Gefangenen auch unmittelbar vor der Entlassung aus der Strafhaft angeordnet werden können. "Kein anderes Thema beschäftigte in den letzten Jahren die Rechtspolitik und die öffentlichkeit so sehr wie die Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Gewalt- und Sexualverbrechern. Durch eine bundesweite Reform der Sicherungsverwahrung soll nicht mehr allein die im Strafverfahren festgestellte Gefährlichkeit zur Unterbringung führen können. Auch wenn sich erst im Strafvollzug die besondere Rückfallgefahr ergibt, soll künftig die Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Selbstverständlich müssen wir bei der Reform der strafrechtlichen Sanktionen auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, soweit sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, und für brutale Ersttäter einführen. Der Rechtsstaat darf bei einem verurteilten Schwerverbrecher nicht länger darauf warten bis er die zweite oder dritte Tat begangen hat, bevor wir die Bevölkerung durch eine Sicherungsverwahrung wirksam schützen können", betonten die Minister.

 

 

Effektivere Strafverfolgung

 

Den Schutz der Bevölkerung vor Gewalt- und Sexualverbrechen wollen die Justizminister auch durch eine intensivere Strafverfolgung in Deutschland verbessern. Dabei fordern sie, den Einsatzbereich der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes auf alle Straftaten mit sexuellem Hintergrund zu erweitern: "Der genetische Fingerabdruck ist zur Aufklärung schwerer Verbrechen und zur Abschreckung gefährlicher Straftäter unverzichtbar. Durch die genetische Erfassung aller rückfallgefährdeten Sexualstraftäter lassen sich schwerste Verbrechen künftig noch schneller und effektiver aufklären. Darüber hinaus können wir die in der DNA-Datei gespeicherten Straftäter wegen des nahezu hundertprozentigen Entdeckungsrisikos von der Begehung weiterer Delikte abschrecken."

 

Bessere Bekämpfung der Jugendkriminalität

 

Die Justizminister sehen in der Bekämpfung der Jugendkriminalität eine besonders wichtige Aufgabe der deutschen Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode. Mit großer Sorge verfolgen sie die Zunahme der Straftaten junger Menschen vor allem bei den Gewaltdelikten. "Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung fordern wir eine grundlegende Reform des Jugendstrafrechts in Deutschland. Wir geben den Jugendlichen und Heranwachsenden ein völlig falsches Signal, wenn ihnen das Strafrecht geradezu einredet, noch unreif zu sein und deshalb ohne größeres Risiko straffällig werden zu können. Mit der jahrelangen Untätigkeit der rot-grünen Bundesregierung in dieser entscheidenden Frage für unsere junge Generation und die Sicherheit unserer Bürger muss endlich Schluss sein", betonten die Justizminister gemeinsam.

 

Die Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) wollen die Justizminister von CDU/CSU und FDP grundsätzlich nach dem Erwachsenenstrafrecht und nicht nach dem deutlich milderen Jugendstrafrecht verurteilen: "Mit dem Eintritt der Volljährigkeit erhalten die Heranwachsenden in Deutschland mit der Geschäftsfähigkeit, der Wahlberechtigung und der Fahrerlaubnis alle Rechte eines mündigen Bürgers. Dann müssen sie aber in Zukunft auch konsequenterweise die Pflichten und die volle Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen."

 

Vor allem die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes halten die Justizminister für dringend notwendig, um straffällige Jugendliche rechtzeitig von der schiefen Bahn zu retten. Bei einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung entsteht bei den jugendlichen Straftätern oft der Eindruck, dass ihre Straftaten keine fühlbaren Folgen haben. Der von den Jugendrichtern in der Praxis immer wieder geforderte Warnschussarrest gibt die Möglichkeit, den Jugendlichen durch einen kurzen Freiheitsentzug die dringende Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor Augen zu führen.

 

 

 

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