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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen - Amtsgericht ordnet erstmals in Sachsen-Anhalt Unterbringung nach Haftverbüßung an

19.03.2002, Magdeburg – 20

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 20/02

 

Magdeburg, den 18. März 2002

 

Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen - Amtsgericht ordnet erstmals in Sachsen-Anhalt Unterbringung nach Haftverbüßung an

Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalt ist am Montag erstmals gegen eine besonders rückfallgefährdete Person nach dem so genannten Unterbringungsgesetz eine zunächst sechsmonatige Sicherungsverwahrung angeordnet worden: Das Amtsgericht Naumburg ordnete die weitere Unterbringung eines wegen versuchten Totschlags verurteilten Straftäters in einer Justizvollzugsanstalt an.

Der 36-Jährige verbüßte in der Justizvollzugsanstalt Naumburg seit Dezember 1992 eine achtjährige Haftstrafe. Zuvor hatte er bereits eine zehnjährige Jugendstrafe wegen Mordes verbüßt. Der Mann wäre am (morgigen) Dienstag auf freien Fuß gesetzt worden. Nach dem Richterspruch kann er frühestens in einem Vierteljahr die Aussetzung der Sicherungsverwahrung prüfen lassen.

Während des Verfahrens vor dem Amtsgericht waren vier Gutachter gehört worden. In ihren voneinander unabhängigen Gutachten hatten die Experten dem Mann eine besonders Gefährlichkeit attestiert.

Ob gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel eingelegt werden, ist noch unklar. Die Verteidigung des Mannes hatte jedoch bereits im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen.

Justizminister Manfred Püchel (SPD) zeigte sich nach der Entscheidung der Naumburger Richter erleichtert. "Opferschutz geht vor Täterschutz" betonte er. Das neue Gesetz greife und diene dem Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Personen.

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