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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizvollzug Magdeburg: 80 neue Haftplätze durch Eröffnung des Südflügels

08.01.2002, Magdeburg – 76

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 76/01

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2001

 

Justizvollzug Magdeburg: 80 neue Haftplätze durch Eröffnung des Südflügels

Magdeburg. (MJ) Nach 19-monatiger Bauzeit ist heute der Südflügel der Justizvollzugsanstalt (JVA) Magdeburg mit 80 neuen Haftplätzen übergeben worden. "Damit ist es dem Land Sachsen-Anhalt gelungen, die Belegungssituation in den Haftanstalten zu entspannen und so zum weiteren Schutz der Allgemeinheit beizutragen", sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert. "Da eine überbelegung in den Haftanstalten immer auch ein Risiko für Bedienstete und Bevölkerung darstellt, ist es die Aufgabe einer Landesregierung, auch in Zeiten knapper Finanzen die erforderliche Sicherheit im Vollzug zu schaffen. Diesem Ziel konnte nun auch in der Justizvollzugsanstalt Magdeburg Rechnung getragen werden", zeigte sich Frau Schubert anlässlich der feierlichen Schlüsselübergabe erfreut.

Finanzstaatssekretär Rainer Elze erklärte: "Mit dieser Baumaßnahme hat das Land seine Prioritäten im Hochbau bestätigt. Neben Hochschulbauten und Justizgebäuden gehören dazu im besonderen Maße die Haftanstalten. Denn die Bevölkerung hat einen legitimen Anspruch auf sichere Unterbringung von Staftätern."

Der Südflügel ist Teil des dreiflügeligen Haftgebäudes an der Sudenburger Wuhne in Magdeburg, das 1905 als Haftanstalt errichtet worden ist und bis heute als solcher genutzt wird. Seit der Wiedervereinigung war der Gebäudekomplex nicht mehr genutzt worden, weil er weder den baulichen noch sicherheitstechnischen Voraussetzungen entsprach, die das Strafvollzugsgesetz fordert und die zum Schutz der Allgemeinheit notwendig sind. Im Oktober 1999 konnte schließlich durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der Auftrag zur Sanierung des Südflügels an das Staatshochbauamt Magdeburg erteilt werden.

Innerhalb von 19 Monaten ist das viergeschossige Gebäude umfassend umgebaut, saniert und mit modernster Sicherheitstechnik ausgestattet worden. Auf 949 Quadratmetern Nutzfläche stehen nun 80 Haftplätze (Einfach-, Doppel- oder Dreifachbelegung) mit angeschlossenen Sanitärbereichen zur Verfügung. Damit ist die Anzahl der Haftplätze in der JVA Magdeburg von 191 auf 271 erhöht worden. In dem neuen Hafthaus befindet sich u. a. eine Vollzugsabteilung mit drei Stationen, die besondere Aufgaben erfüllen. Dazu gehört ein besonders gesicherter Bereich für auffällig gewordene Gefangene. Die Kosten für das Projekt beliefen sich insgesamt auf rund 9,9 Millionen Mark.

"Mit Fertigstellung des Südflügels verfügt das Land Sachsen-Anhalt nun insgesamt über 2419 Haftplätze. Das ist nahezu die doppelte Anzahl der Haftplätze von vor zehn Jahren", erklärte Justizministerin Schubert. Angesichts der enormen Zunahme von Gefangenen von 500 Personen im Jahr 1991 auf inzwischen fast 2700 sei der Ausbau der Magdeburger Anstalt dringend erforderlich gewesen. "Eine weitere Entspannung der Belegungssituation wird nun durch den Neubau der Jugendanstalt Raßnitz mit 400 Plätzen im Herbst des kommenden Jahres eintreten", so die Ministerin. Gleichwohl sei schon jetzt deutlich, dass die Schaffung weiterer Haftplätze im Land erforderlich sei. "Sowohl aus finanzieller als auch sozialpolitischer Sicht muss jedoch daneben unser Ziel sein, Möglichkeiten zur Haftvermeidung zu schaffen", sind sich die Ministerin und Staatssekretär Elze einig. Neben der Kriminalprävention käme dabei Maßnahmen wie die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit eine zentrale Bedeutung zu.

In den vergangenen zehn Jahren hat das Land Sachsen-Anhalt bislang rund 216 Millionen Mark in den Justizvollzug investiert. Rund 71 Millionen Mark davon sind im Rahmen eines Sicherheitssofortprogramms der Landesregierung in die Errichtung modernster Sicherheitssysteme geflossen. Rund 87 Millionen Mark waren für die Sanierung und Schaffung von Unterkunftsbereichen und Versorgungseinrichtungen (z. B. Küchen, Heizungs- und Sanitäranlagen) der Anstalten erforderlich. Die genannten Maßnahmen waren nach der Wiedervereinigung dringend erforderlich, weil sich die Justizvollzugsanstalten des Landes baulich und sicherheitstechnisch in einem maroden und teilweise nicht mehr erhaltungswürdigen Zustand befunden haben.

Zu Ihrer Information: Landesweit verfügt das Land Sachsen-Anhalt zur Zeit über acht Justizvollzugsanstalten und eine Jugendanstalt. Derzeit (Stand:1. Dezember 2001 ) befinden sich 2705 Personen in den Haftanstalten, 214 Personen davon in der Justizvollzugsanstalt Magdeburg.

 

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