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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Tag des Ehrenamtes: Ministerin Schubert: Justiz und Gesellschaft sind Ehrenamtlichen zu besonderem Dank verpflichtet

18.10.2005, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 74/01

 

Magdeburg, den 5. Dezember 2001

 

Tag des Ehrenamtes: Ministerin Schubert: Justiz und Gesellschaft sind Ehrenamtlichen zu besonderem Dank verpflichtet

Magdeburg. (MJ) Anlässlich des Tag des Ehrenamtes am heutigen 5. Dezember bedankt sich Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern des Landes. "Ohne den Einsatz und das Engagement dieser Bürgerinnen und Bürger wäre die deutsche Rechtsprechung nicht denkbar. Darum sind Justiz und Gesellschaft diesen Menschen zu besonderem Dank verpflichtet", so die Ministerin. "Denn die Bereitschaft, ein Ehrenamt und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen, ist in der heutigen Zeit längst nicht mehr selbstverständlich und verdient deshalb besondere Anerkennung."

Mit der Entscheidung, das Jahr 2001 zum "Jahr des Ehrenamtes" zu ernennen, habe der Staat ein wichtiges Signal gesetzt und seine Anerkennung ausgedrückt. "Während das Jahr 2001 jedoch in wenigen Tagen abgelaufen ist, währt die Aufgabe und Verpflichtung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter fort. Umso wichtiger ist es, dass die Gesellschaft diese Menschen bei ihren Aufgaben nach besten Kräften unterstützt", betont Karin Schubert. In diesem Zusammenhang erinnert die Ministerin daran, dass berufene ehrenamtliche Richterinnen und Richter einer Pflicht nachkommen, für die sie z. B. durch den Arbeitgeber ohne Nachteile innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind.

In Sachsen-Anhalt sind zurzeit 4105 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie eine Reihe von Hilfsschöffen tätig. Die in der öffentlichkeit bekanntesten sind die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Bei den 27 Amtsgerichten und den vier Landgerichten des Landes sind insgesamt 1425 Bürgerinnen und Bürger als Hauptschöffen in diesem Amt tätig. Ihre Amtsperiode begann am 1. Januar dieses Jahres und endet am 31. Dezember 2004.

Darüber hinaus sind weitere 2680 Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Gerichtsbarkeit des Landes tätig. Sie repräsentieren dort die Bevölkerungs- und Berufsgruppen, deren rechtliches Anliegen vor diesen Gerichten entschieden werden. Kennzeichnend für die ehrenamtliche Tätigkeit der Richterinnen und Richter ist, dass sie ihre speziellen beruflichen und fachlichen Kenntnisse in die jeweiligen Verfahren einbringen. Allein im Jahr 2001 sind 1404 Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgabe erneut bzw. erstmals berufen worden.

Ein Großteil der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (1469 Personen) ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes tätig. Bei den vier Sozialgerichten und dem Landessozialgericht des Landes üben 521 Bürgerinnen und Bürger das Ehrenamt aus, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind es insgesamt 418 Personen. Weitere ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind in der Finanzgerichtsbarkeit (65 Personen) und den Landwirtschaftsgerichten (66 Personen) sowie in Fachkammern der Gerichte (z. B. Kammern für Handelssachen) und in der Berufsgerichtsbarkeit tätig.

Zu Ihrer Information: Die UNO hat den 5. Dezember vor zwölf Jahren zum "Tag des Entwicklungshelfers" erklärt. In Deutschland wird er seither als "Tag des Ehrenamtes" begangen. Besonders die Justiz ist in vielen Bereichen verpflichtet, mit ehrenamtlich Tätigen zu arbeiten. Dies gilt insbesondere bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, aber auch im Bereich des Strafvollzugs.

über die Tätigkeit von Schöffinnen und Schöffen informiert das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Broschüre "Schöffen - Laienrichterinnen und -richter im Strafprozess". Sie ist kostenlos bei den Gerichten des Landes erhältlich und kann im Internet unter der Adresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de/ heruntergeladen werden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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