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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zahlungsmoral": Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert: Schnelle Zahlung für gute Arbeit

08.01.2002, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 73/01

 

Magdeburg, den 5. Dezember 2001

 

Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zahlungsmoral": Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert: Schnelle Zahlung für gute Arbeit

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD) begrüßt die Wiedereinsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zahlungsmoral". "Damit löst die Bundesjustizministerin ihr Versprechen ein, sich weiterhin für eine Verbesserung der Zahlungsmoral und die damit verbundene Stärkung der Bauwirtschaft einzusetzen", so die Ministerin anlässlich der heutigen ersten Sitzung des Gremiums nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

"Ziel der Justiz muss ein ausgewogenes Bauvertragsrecht sein, das den Bauhandwerkern schnelle Zahlungen und den Bauherren gute Arbeit zusichert", fordert Karin Schubert. "Dieses Ziel verfolgt Sachsen-Anhalt seit vier Jahren und daran wird das Land so lange weiter arbeiten, bis es erreicht ist." Ein erster Schritt auf diesem Weg sei das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gewesen. Dieses Gesetz hat das Werkvertragsrecht verbessert und insbesondere den Zahlungsfluss beschleunigt sowie das Vorleistungsrisiko des Bauhandwerkers durch einen Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 632 a BGB) und durch bessere Absicherung des Verlangens nach einer Sicherungsleistung (§ 648 a BGB) minimiert.

"Von diesen Möglichkeiten sollte noch stärker als bisher Gebrauch gemacht werden", so die Ministerin. "Es bestand jedoch schon früher Einigkeit darüber, dass diese Regelungen nicht ausreichen und weitere Möglichkeiten und Vorschläge, die die damals eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe für änderungen im Werkvertragsrecht gemacht hat, umzusetzen sind", betont Karin Schubert. Dies gelte insbesondere für die Schaffung eines besonderen Bauvertragsrechts. Mit der erneuten Einberufung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zahlungsmoral" werde dieses Ziel nun weiter verfolgt.

"Sinn und Ziel der Arbeitsgruppe kann es jedoch nicht sein, innerhalb kurzer Zeit weitere Einzelmaßnahmen zu erarbeiten wie es mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geschehen ist", fordert Karin Schubert. "Aufgabe ist es vielmehr, ein ausgewogenes und umfassendes Gesetz zu schaffen, das sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber die notwendige Sicherheit bietet." Hierfür könne es sinnvoll sein, bestimmte Einzelregelungen des bestehenden Gesetzes, die bisher in der praktischen Anwendung Schwierigkeiten bereitet haben bzw. kaum zur praktischen Umsetzung gekommen sind, zu überprüfen. "Dies könnte beispielsweise für die Fertigstellungsbescheinigung gelten", erklärt die Ministerin. Die Regelung der Abschlagszahlungen habe bereits erste Erfolge für die Handwerker gebracht. "Jetzt ist zu prüfen, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen die Situation der Handwerker effektiv verbessert werden kann, ohne dass dadurch die Rechte der Auftraggeber auf fehlerfreie Leistung eingeschränkt werden", so die Ministerin.

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