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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat: Justizministerin Schubert: Gewaltschutzgesetz bietet schnelle und effektive Hilfe für Opfer

08.01.2002, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 72/01

 

Magdeburg, den 29. November 2001

 

Bundesrat: Justizministerin Schubert: Gewaltschutzgesetz bietet schnelle und effektive Hilfe für Opfer

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), begrüßt die zügige Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes. "Aufgabe des Rechtsstaates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Kinder, die im privaten Bereich Opfer von Gewalt werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz wird die Justiz diesem Anspruch gerecht", so die Ministerin erfreut anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat am Freitag.

"Familiäre Gewalt wird leider häufig als Privatsache zwischen Eheleuten und Partnern angesehen, so dass die Opfer oft auf eine Strafanzeige verzichten. Die öffentliche Diskussion des Gesetzentwurfs hat jedoch schon dazu beigetragen, dass dieses Tabu gebrochen wurde", ist die Ministerin überzeugt. "Umso erfreulicher ist es, dass die Bekämpfung häuslicher Gewalt von allen politischen Interessenvertretern als so bedeutend und gesellschaftspolitisch wichtig eingeschätzt wird, dass der Gesetzentwurf nicht zum Zankapfel politischer Interessen geworden ist", so Karin Schubert. Diesem Umstand sei es zu verdanken, dass das Gesetzesvorhaben nach weniger als einem Jahr vor dem Abschluss stehe.

Wesentlicher Bestandteil des Gewaltschutzgesetzes ist die Wohnungszuweisung im Eilverfahren. "Bislang müssen die, die Opfer geworden sind, ihr gewohntes und vertrautes Umfeld verlassen", erklärt die Ministerin. "Durch die vereinfachte Wohnungszuweisung ist es jedoch der gewalttätige Partner, der für eine befristete Zeit die Wohnung verlassen muss. Dadurch wird zunächst einmal räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer hergestellt", so Karin Schubert. Ferner gewinne das Opfer Zeit, um notwendige Schritte einzuleiten, z. B. um Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbote aussprechen zu lassen. "Da die Opfer in der Regel Frauen sind, ist das Gewaltschutzgesetz ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des im Dezember 1999 vorgestellten >Bundesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen<", ist Karin Schubert überzeugt.

Sachsen-Anhalt hat an dem Gesetzesvorhaben wesentlich mitgewirkt. In den Ausschussberatungen hat das Land insbesondere die Vorschläge maßgeblich unterstützt, die den Schutz von Frauen und Kindern von Gewalt noch verbessern. Dazu gehört z. B., dass bei der Sanktionierung von Gewalt kein Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften gemacht wird. Ausschlaggebend war hierbei vor allen Dingen das Wohl der Kinder, die in der Regel von häuslicher Gewalt ebenso betroffen sind. Darum soll künftig auch das Jugendamt durch das Gericht über die Zuweisung einer Wohnung informiert werden, wenn Kinder im Haushalt der Beteiligten leben. Damit wird sichergestellt, dass das Jugendamt seine Beratungs- und Unterstützungsfunktion beispielsweise bei möglicherweise bestehenden Umgangsrechten schnell und effektiv wahrnehmen kann.

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