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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert: Wirksamen Schutz vor Graffiti schaffen

08.01.2002, Magdeburg – 71

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 71/01

 

Magdeburg, den 29. November 2001

 

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert: Wirksamen Schutz vor Graffiti schaffen

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Das Land Sachsen-Anhalt setzt sich für einen wirksamen Schutz vor Graffiti ein. "Wir können nicht länger in Untätigkeit verharren, wenn unsere Städte und Gemeinden private und öffentliche Bauwerke und Verkehrsmittel durch Farbsprühereien verunstaltet werden und zu erheblichen Kosten für die Wirtschaft führen", so Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Die Justiz ist daher gefordert, eine angemessene Lösung zur Ahndung derartiger unrechtmäßiger Veränderungen des Eigentums zu finden." Vor diesem Hintergrund stimmt die Ministerin in der 770. Sitzung des Bundesrates morgen für den Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes. Dieser sieht eine Erweiterung des Tatbestandes der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 und § 304 Abs. 1 StGB) vor.

"Bislang kann das Beschmieren von Bauwerken und Verkehrsmitteln mit Graffiti oder Parolen nicht als Sachbeschädigung bestraft werden, wenn nicht zuvor eine erhebliche Substanzverletzung festgestellt worden ist", erklärt die Ministerin. Dies habe zur Folge, dass zur Feststellung der Substanzverletzungen schwierige und kostenintensive Sachverständigengutachten eingeholt werden müssten. "Der Aufwand und die Kosten hierfür stehen jedoch in keinem Verhältnis zu der Strafe, die das Gesetz für eine Sachbeschädigung vorsieht - selbst wenn aufgrund eines Gutachtens der Nachweis der Substanzverletzung festgestellt wird", so Karin Schubert.

Hinzu komme, dass es sich bei den Tätern meist um Jugendliche handele. "Gerade bei dieser Tätergruppe ist jedoch eine schnelle und angemessene Sanktion erforderlich, damit sie überhaupt erzieherisch wirksam sein kann", ist die Ministerin überzeugt.

Die bisher erforderliche aufwendige und zeitintensive Beweisaufnahme behindere dieses Verfahren jedoch, das in den meisten Fällen auch noch auf "Staatskosten" geführt werden müsse, weil die jugendlichen Täter die Verfahrenskosten nicht aufbringen könnten. "Das führt auch dazu, dass selbst wenn ein Täter ermittelt und bestraft werden kann, eine wirtschaftliche Wiedergutmachung des Schadens in der Regel nicht möglich ist, weil die Jugendlichen kein Geld besitzen", erklärt Karin Schubert.

Hier könne der Täter-Opfer-Ausgleich auch den Interessen der Geschädigten viel besser gerecht werden. "Auf diese Weise kann der Rechtsfrieden schneller wieder hergestellt werden. Dies ist umso wichtiger, als dass Graffiti inzwischen von einem großen Teil der Bevölkerung als Zeichen für den Zerfall der öffentlichen Ordnung gewertet und zumindest teilweise auch als Gefährdung des Sicherheitsgefühls empfunden wird", so die Ministerin.

Mit dem Entwurf zur Graffiti-Bekämpfung, das von dem Land Baden-Württemberg initiiert worden ist, soll diesen Problemen Rechnung getragen werden: Künftig soll es nicht mehr auf eine Substanzverletzung ankommen. Stattdessen soll eine Sachbeschädigung bereits dann vorliegen, wenn der Eingriff von Außen in die Ausübung des Gestaltungswillens des Berechtigten an einer Sache eingreift und dabei das äußere Erscheinungsbild nicht nur unerheblich verletzt. Dabei soll die optische Veränderung selbst dann strafbar sein, wenn die vorgenommene Veränderung dem ästhetischen Empfinden des Beobachters unter Umständen mehr anspricht, als die ursprüngliche Gestaltung.

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