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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizvollzug: Richter und Staatsanwälte gehen für zwei Wochen ins Gefängnis

08.01.2002, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 67/01

 

Magdeburg, den 26. November 2001

 

Justizvollzug: Richter und Staatsanwälte gehen für zwei Wochen ins Gefängnis

Magdeburg. (MJ) Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht künftig den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine zweiwöchige Hospitation in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Ziel des Projektes ist, den Juristinnen und Juristen einen praxisnahen Einblick in die Aufbau- und Ablauforganisiation einer Justizvollzugseinrichtung zu geben. "Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte immer wieder mit Vorgängen aus den Haftanstalten konfrontiert. Um hier eine angemessene Entscheidung treffen zu können, ist es gut, praxisnahe und unmittelbare Kenntnisse zu haben. Diese sollen mit dem Projekt vermittelt werden", erklärt Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD).

Die Hospitation wird Anfang 2002 für junge Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Sachsen-Anhalts eingeführt und wird in den größeren Anstalten des Landes erfolgen. In einer Einführung werden die Teilnehmer über Organisation und Ablauf des Justizvollzuges sowie über den inneren Aufbau einer Haftanstalt informiert. Im Anschluss lernt der Hospitant die Tätigkeitsbereiche des mittleren und gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes sowie der Fachdienste (Sozialdienst, psychologischer/ sozialwissenschaftlicher Dienst) kennen. In dem jeweiligen Tätigkeitsbereich werden die jungen Juristinnen und Juristen die Justizvollzugsbediensteten bei ihren täglichen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören z. B. Aufgaben wie die Erstellung eines Vollstreckungsplanes, die Gesundheitsfürsorge und -pflege, die Freizeitgestaltung, Durchsuchungen, besondere Sicherungsmaßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen.

"Diese Erfahrungen werden für die jungen Juristinnen und Juristen im Anschluss bei gerichtlichen Entscheidungen z. B. über Lockerungen für Gefangene, Sicherheitsverfügungen, Disziplinarmaßnahmen oder Strafanzeigen gegen Gefangene sowie Bedienstete hilfreich sein", ist die Ministerin überzeugt. Mit dem Projekt weitet das Ministerium seine Informationsveranstaltungen über den Justizvollzug des Landes aus. Diese werden seit Jahren regelmäßig in allen Anstalten für interessierte Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchgeführt.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

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