Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues Schuldrecht passiert Bundesrat: Justizministerin Schubert: Neues Gesetz sichert Konkurrenzfähigkeit Deutschlands

08.01.2002, Magdeburg – 63

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 63/01

 

Magdeburg, den 9. November 2001

 

Neues Schuldrecht passiert Bundesrat: Justizministerin Schubert: Neues Gesetz sichert Konkurrenzfähigkeit Deutschlands

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Der Bundesrat hat in seiner heutigen 769. Sitzung das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts passieren lassen. Damit tritt das Gesetz, das u. a. grundlegende änderungen im Verjährungsrecht beinhaltet, zum 1. Januar 2002 in Kraft. "Mit diesem neuen Gesetz sichert sich Deutschland seine Konkurrenzfähigkeit zu den anderen Ländern Europas, weil es EU-Richtlinien auch mit Blick auf internationale Standards umsetzt", so Sachsen-Anhalt Justizministerin, Karin Schubert (SPD), erfreut. "Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies vor allen Dingen, dass endlich auch in Deutschland ein besserer Verbraucherschutz gewährleistet wird."

Gegenstand des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts sind Reformen des Verjährungsrechts, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mit dem Gesetz werden drei Europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinien regeln in der EU den Verbrauchsgüterkauf, den elektronischen Geschäftsverkehr

(E-Commerce) sowie den Zahlungsverzug im Handelsverkehr.

"Diese umfassende Modernisierung war zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, damit das Schuldrecht den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig im Alltag Rechtssicherheit bietet", betont Ministerin Schubert. "Darüber hinaus sichert sich Deutschland mit dem neuen Schuldrecht für die Zukunft eine gute Ausgangsposition bei der Diskussion um ein gemeinsames europäisches Vertragsrecht."

Um die Justiz auf die umfassenden Gesetzesänderungen vorzubereiten, führt das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im November und Dezember Fortbildungsveranstaltungen für alle interessierten Richterinnen und Richter des Landes durch.

Zu Ihrer Information: Das Land Sachsen-Anhalt hat seit August 2000 intensiv an der Modernisierung des Schuldrechts mitgearbeitet. Durch seine Berichterstattung im Rechtsausschuss des Bundesrates hat das Land wesentlich zu der Umsetzung des Gesetzesvorhaben, das vom Bundesrat am 9. November 2001 im zweiten Durchgang beraten wird, beigetragen.

Folgende Punkte sind die wesentlichen Teile des Gesetzes:

 

 

Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen für die Verletzung von Verträgen und anderen Verpflichtungen werden einfacher geregelt: Künftig soll es statt unterschiedlicher Vorschriften für einzelne Arten der Vertragsverletzungen einen einheitlichen Tatbestand der Pflichtverletzung geben. Erfüllt der Schuldner seine Pflichten aus dem Vertrag auch in einer Nachfrist nicht, kann der Gläubiger von dem Vertrag zurücktreten und bei Verschulden auch Schadensersatz (etwa die Kosten einer Ersatzbeschaffung) verlangen. Früher waren hierfür je nach Fallsituation ganz unterschiedliche Voraussetzungen vorgesehen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt statt bisher 30 Jahre nun 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründeten Umständen erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

 

 

In Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers statt wie bisher 6 Monate nun 2 Jahre . Diese Frist beginnt - ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Erkennbarkeit des Mangels - mit Ablieferung der Sache.

Weitere "feste", d. h. kenntnisunabhängige Verjährungsfristen gelten z. B. 5 Jahre ab Abnahme wegen Mängelansprüchen an Bauwerken und ebenfalls 5 Jahre beim Kauf mangelhaften Baumaterials, wenn dadurch ein Baumangel verursacht worden ist.

Hinsichtlich der Verjährung z. B. von Herausgabeansprüchen aus Eigentum und bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen bleibt es wie bisher bei der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, d. h. kenntnisunabhängig.

 

 

 

Der Verkäufer einer Sache ist nun verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern; er haftet auch dafür, dass die Sache die (konkrete) Eigenschaften aufweist, die er selbst oder der Hersteller in seiner Werbung versprochen hat.

Das Schuldrecht wird übersichtlicher und vollständig : Verbraucherschutzgesetze wie z.B. das Haustürwiderrufsgesetz und das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Ungeschriebene, von Gerichten über Jahrzehnte entwickelte Rechtsfiguren wie z.B. die Grundsätze über die Schlechterfüllung, den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder die Verletzung von Sorgfaltspflichten bei Vertragsanbahnung und -verhandlungen sind nun im Gesetz enthalten.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstr. 40 - 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung