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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

10. Hallesche Tage des Rechts - Podiumsdiskussion "Das neue Schuldrecht - Welchen Nutzen hat der Verbraucher?": Justizministerin Schubert: Neues Schuldrecht gewährleistet besseren Verbraucherschutz

08.01.2002, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 61/01

 

Magdeburg, den 7. November 2001

 

10. Hallesche Tage des Rechts - Podiumsdiskussion "Das neue Schuldrecht - Welchen Nutzen hat der Verbraucher?": Justizministerin Schubert: Neues Schuldrecht gewährleistet besseren Verbraucherschutz

Magdeburg/ Halle. (MJ) Wenn der Bundesrat in seiner 769. Sitzung am Freitag, 9. November 2001, das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts passieren lässt, treten mit dem 1. Januar 2002 u. a. grundlegende änderungen im Verjährungsrecht ein. "Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass endlich auch in Deutschland ein besserer Verbraucherschutz gewährleistet wird", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD). Um welche Verbesserungen es sich dabei konkret handelt, erklären Experten im Rahmen der 10. Halleschen Tage des Rechts bei der Podiumsdiskussion "Das neue Schuldrecht - Welchen Nutzen hat der Verbraucher?" am Donnerstag, 8. November 2001, um 18 Uhr im Landgericht Halle (Saal 53).

Gegenstand des Gesetzes zur Modernisierung sind Reformen des Verjährungsrechts, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Parallel dazu werden mit dem Gesetz drei Europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinien regeln europaweit den Verbrauchsgüterkauf, den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sowie den Zahlungsverzug im Handelsverkehr.

"Diese umfassende Modernisierung, die deutschen Reformbedarf und europäische Richtlinien berücksichtigt, ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, damit das Schuldrecht den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig im Alltag Rechtssicherheit bietet", betont Ministerin Schubert. "Denn eine - wie von Skeptikern geforderte - isolierte Umsetzung der EU-Richtlinien hätte zur Folge, dass es in Deutschland kein einheitliches Kaufrecht mehr gibt. Dies würde zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen und zu großen Problemen in der Rechtsanwendung durch Richter- und Anwaltschaft führen."

Um die Justiz auf die umfassenden Gesetzesänderungen vorzubereiten, führt das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im November und Dezember Fortbildungsveranstaltungen für alle interessierten Richterinnen und Richter des Landes durch. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts ist die Thematik im Programm der diesjährigen Halleschen Tage des Rechts aufgenommen worden. Die Podiumsdiskussion "Das neue Schuldrecht - Welchen Nutzen hat der Verbraucher?" am 8. November 2001 wird von Prof. Dr. Christian Tietje (Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) moderiert. Teilnehmer sind:

 

 

Staatssekretärin Mathilde Diederich, Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

Dr. Thomas Brockmeier, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau;

Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europäisches Bank- und Privatrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg;

Berend Boës, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Zu Ihrer Information: Das Land Sachsen-Anhalt hat seit August 2000 intensiv an der Modernisierung des Schuldrechts mitgearbeitet. Durch seine Berichterstattung im Rechtsausschuss des Bundesrates hat das Land wesentlich zu der Umsetzung des Gesetzesvorhaben, das vom Bundesrat am 9. November 2001 im zweiten Durchgang beraten wird, beigetragen.

Folgende Punkte sind die wesentlichen Teile des Gesetzes:

 

 

Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen für die Verletzung von Verträgen und anderen Verpflichtungen werden einfacher geregelt: Künftig soll es statt unterschiedlicher Vorschriften für einzelne Arten der Vertragsverletzungen einen einheitlichen Tatbestand der Pflichtverletzung geben. Erfüllt der Schuldner seine Pflichten aus dem Vertrag auch in einer Nachfrist nicht, kann der Gläubiger von dem Vertrag zurücktreten und bei Verschulden auch Schadensersatz (etwa die Kosten einer Ersatzbeschaffung) verlangen. Früher waren hierfür je nach Fallsituation ganz unterschiedliche Voraussetzungen vorgesehen.

Die regelmäßigeVerjährungsfrist beträgt statt bisher 30 Jahre nun 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründeten Umständen erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

 

 

In Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers statt wie bisher 6 Monate nun 2 Jahre . Diese Frist beginnt - ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Erkennbarkeit des Mangels - mit Ablieferung der Sache.

Weitere "feste", d. h. kenntnisunabhängige Verjährungsfristen gelten z. B. 5 Jahre ab Abnahme wegen Mängelansprüchen an Bauwerken und ebenfalls 5 Jahre beim Kauf mangelhaften Baumaterials, wenn dadurch ein Baumangel verursacht worden ist.

Hinsichtlich der Verjährung z. B. von Herausgabeansprüchen aus Eigentum und bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen bleibt es wie bisher bei der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, d. h. kenntnisunabhängig.

 

 

 

Der Verkäufer einer Sache ist nun verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern; er haftet auch dafür, dass die Sache die (konkrete) Eigenschaften aufweist, die er selbst oder der Hersteller in seiner Werbung versprochen hat.

Das Schuldrecht wird übersichtlicher und vollständig : Verbraucherschutzgesetze wie z.B. das Haustürwiderrufsgesetz und das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Ungeschriebene, von Gerichten über Jahrzehnte entwickelte Rechtsfiguren wie z.B. die Grundsätze über die Schlechterfüllung, den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder die Verletzung von Sorgfaltspflichten bei Vertragsanbahnung und

-verhandlungen sind nun im Gesetz enthalten.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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