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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Ministerium der Justiz und Notarkammer Sachsen-Anhalt: Erheblicher Nachholbedarf bei Testamenten und Erbverträgen

18.10.2005, Magdeburg – 57

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 57/01

 

Magdeburg, den 29. Oktober 2001

 

Ministerium der Justiz und Notarkammer Sachsen-Anhalt: Erheblicher Nachholbedarf bei Testamenten und Erbverträgen

Magdeburg. (MJ) "Patchwork-Familie", "Wilde Ehe", Lebenspartnerschaften - geläufige Begriffe der heutigen Zeit, die den Wandel der Familie in Deutschland und Europa beschreiben. "Doch diese Lebenssituationen, die für uns als Gesellschaftsform längst selbstverständlich geworden sind, führen im Falle eines Todes häufig zu enormen Unsicherheiten und im schlimmsten Fall zu unschönen Erbschaftsprozessen", so Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD). Um das "böse Erwachen" zu vermeiden, sei es erforderlich sich genau zu informieren, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und z. B. die gesetzliche durch eine testamentarische Erbfolge zu ersetzen. "In den neuen Bundesländern haben aber bislang maximal 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt. Hier besteht ein erheblicher Nachholbedarf", sind sich die Ministerin und der Präsident der Notarkammer Sachsen-Anhalt, Uwe Glöckner, einig.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten das Ministerium der Justiz und die Notarkammer die Entwicklung der Erbschaftssachen in den vergangenen Jahren dar. Dabei wurde deutlich, dass der Geschäftsanfall bei den Nachlassgerichten Sachsen-Anhalts nach wie vor höher ist als in den alten Bundesländern. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der Erbscheinsanträge: Während in Sachsen-Anhalt im Jahr 2000 durchschnittlich 8,65 Anträge auf 1000 Einwohner fielen, sind es in den alten Bundesländern 5,54 gewesen. "Diese Zahlen belegen, dass hier klare Regelungen zur Erbfolge fehlen. Denn Erbscheinsanträge werden vor allem dann gestellt, wenn keine notariell beurkundete letztwillige Verfügung oder ein nicht eindeutiges Testament vorliegt", erklärt Ministerin Schubert. Noch deutlicher sei der Unterschied vier Jahre nach der Wiedervereinigung gewesen: 1994 fielen in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 10,21 Anträge auf 1000 Einwohner, in den alten Bundesländern betrug die Anzahl fast die Hälfte weniger (5,65 auf 1000 Einwohner). "Eine Erklärung hierfür sind beispielsweise die damals oftmals ungeklärten Eigentumsverhältnisse. Denn wenn ein notariell beurkundetes Testament fehlt, ist auch eine Berichtigung des Grundbuchs nicht ohne Erbschein möglich", so Karin Schubert.

Besonders wichtig sei ein Testament oder ein Erbvertrag angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen des Begriffs "Familie", betonten die Ministerin und der Präsident der Notarkammer. Viele Partner aus kinderlosen Ehen gingen noch immer davon aus, dass der überlebende Partner automatisch Alleinerbe ist. "Das ist jedoch falsch. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge gehören u. a. Eltern bzw. Geschwister zu den gesetzlichen Erben. "Mit einem Testament lassen sich jedoch klare Verhältnisse schaffen", so Uwe Glöckner.

Besonders kompliziert könne sich die Erbfolge nach einer Scheidung und einer neuen Heirat sowie bei "Patchwork-Familien" und Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gestalten. "Hier sind eindeutige und weitergehende Verfügungen unverzichtbar, um den Angehörigen Kummer und Streit zu ersparen", so die Ministerin. Insbesondere der vom Gesetz vorgesehene Pflichtteil werde von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bedacht und führe nach dem Tod des Erblassers mitunter zu erheblichen finanziellen Belastungen der Erben. Wie groß die Unsicherheit seitens der Bevölkerung ist, belegen die Erfahrungen der Notare Sachsen-Anhalts: 30 bis 50 Prozent aller Beratungen beschäftigen sich mit dieser Thematik.

Wertvolle Hinweise zum Thema Erbrecht gibt die vom Ministerium der Justiz neu aufgelegte Broschüre "erben - vererben". Sie erklärt die gesetzliche Erbfolge sowohl nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch für Erbfälle vor der Wiedervereinigung nach dem weiterhin geltenden Erbrecht der ehemaligen DDR und erläutert die für die heutige Zeit wichtigen übereinstimmungen und Unterschiede. Darüber hinaus berücksichtigt die Darstellung das Lebenspartnerschaftsgesetz, das zum 1. August 2001 in Kraft getreten ist und ein gesetzliches Erbrecht für eingetragene Lebenspartner vorsieht, und das seit dem 1. September 2001 geltende neue Mietrecht.

Die Broschüre "erben - vererben" wird in Kürze kostenlos bei allen Gerichten des Landes erhältlich sein. Zurzeit ist sie nur über das Ministerium der Justiz, Referat für Presse- und öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen, da sich bedauerlicherweise auf S. 6 in der Darstellung der Ordnungen für Erbfälle nach dem 2.10.1990 (BGB) ein Druckfehler eingeschlichen hat. Bei den Darstellungen muss der Zusatz in Klammern bei der 3. Ordnung "Bruder und Schwester der Eltern"; bei 4. Ordnung "Bruder und Schwester der Großeltern" lauten. Im Internet kann die Broschüre jedoch ab sofort unter der Adresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de/ heruntergeladen werden. Weitere Publikationen des Justizministeriums sind unter nachfolgendem link >>> abrufbar.

 

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