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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Streit mit dem Nachbarn - Broschüre "Einigung am Gartenzaun" gibt wertvolle Tipps

18.10.2005, Magdeburg – 55

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Darf der Nachbar einfach eine Mauer hochziehen? Wie laut darf der Rasenmäher des Nachbarn sein? Was geschieht mit Sträuchern, die zu nah an das nachbarschaftliche Grundstück reichen? Fragen wie diese beantwortet die Broschüre "Einigung am Gartenzaun", die das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben hat. Nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung 1997 hat sich die Broschüre zum Nachbarschaftsrecht als ein wertvoller Ratgeber für die Bürgerinnen und Bürger des Landes bewährt und ist nun zum vierten Mal aufgelegt worden. Ab sofort liegt sie wieder in allen Gerichten des Landes kostenlos vor. Darüber hinaus kann die neue Broschüre "Einigung am Gartenzaun" unter der Internetadresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Weitere Publikationen des Justizministeriums sind unter nachfolgendem link >>> abrufbar. "Leben Menschen auf engem Raum zusammen, kann es schnell zu Problemen kommen, die ein friedliches Miteinander gefährden können", so die Justizministerin des Landes, Karin Schubert (SPD). Umso wichtiger sei es, dass Nachbarn ihre wichtigsten Rechte und Pflichten kennen würden und auf dieser Basis gegenseitige Rücksicht üben könnten. "Denn eines sollte man auch im Streit bedenken: In der Regel bleiben Nachbarn trotz Streitigkeiten Nachbarn. Für das weitere Zusammenleben ist es darum wichtig, dass man gemeinsam eine Lösung findet. Zu einer derartigen Konfliktlösung soll die außergerichtliche Streitschlichtung beitragen, die ab dem 1. November 2001 nach Ablauf einer Übergangsfrist in Sachsen-Anhalt bei Nachbarschaftsstreitigkeiten Pflicht ist", erklärt die Ministerin. Mit der Broschüre "Einigung am Gartenzaun" hofft das Ministerium der Justiz zu einer friedlichen Lösung bei Problemen in der Nachbarschaft beizutragen. In dem Heft werden sowohl die bundesweit geltenden Bestimmungen des Nachbarrechts als auch die Regelungen, die seit dem 1. Januar 1998 in Sachsen-Anhalt gelten, erläutert. Ferner wurden die Änderungen des Nachbarrechts zum 1. Mai 2001 durch die Novelle zur Landesbauordnung berücksichtigt. Damit sich die Informationen möglichst nah an der Realität orientieren, hat das Ministerium bei der Zusammenstellung der Informationen Fragen aufgegriffen und beantwortet, die sich Nachbarn im Alltag immer wieder stellen. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstr. 40 - 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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